Salmonellen

Salmonelleninfektionen durch gutes Hygienemanagement vermeiden.


Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen sind als Lebensmittelproduzenten für die Sicherheit ihrer produzierten Erzeugnisse, die zur Lebensmittelgewinnung dienen verantwortlich.
Neben Erregern, die zu einer Erkrankung der Tiere führen, kann es in den Beständen auch zu einer Ausbreitung von Keimen kommen, bei denen die Tiere nur als Überträger dienen und keinerlei Anzeichen einer Erkrankung zeigen. Die Zoonoseverordnung (EG) Nr. 2160/2003 der EU sieht neben Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit auch die Reduzierung von Erregern mit zoonotischen Potential vor. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zur Feststellung und Bekämpfung von Salmonellen und anderer durch Lebensmittel übertragbare Zoonoseerreger, insbesondere auf der Ebene der Primärproduktion dienen.
Salmonellen mit zoonotischen Potential können in allen Stufen der Primärproduktion vorkommen und gefährden über die Lebensmittel Ei und Fleisch den Verbraucher. In der Regel führen diese Erreger in den Geflügelbeständen nicht zu einer Erkrankung und bleiben somit zunächst unerkannt.
Das vorliegende freiwillige Hygieneanalyse- und Beratungsprogramm wurde für sächsische Hähnchen- und Putenmastbetriebe, Legehennenhaltungen sowie Zucht- und Aufzuchtbetriebe entwickelt.


Rechtsgrundlage

Untersuchungen gemäß Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Geflügelhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene vom 4. März 2011 (SächsABl. S. 615), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. Oktober 2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1, S. 3)

 Salmonellen-Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse


Höhe der Beihilfe

Die Kosten trägt das Land gemäß § 29 Nummer 1 SächsAGTierGesG.


Voraussetzungen

Die Teilnahme am Programm ist mit dem Geflügelgesundheitsdienst schriftlich zu vereinbaren.

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