Durchführungsanweisung für die Entnahme der Salmonellenkontrollen

Geflügelhaltungen ab 350 Legehennen sind verpflichtet untersuchen zu lassen.


Die Verordnung beruft sich zur Durchführung der Probenentnahme auf die EU Verordnung (EG) Nr. 1168/2006. In dieser Verordnung wird die Art der Probenentnahme geregelt.

Kleingruppenhaltung:               ►        zwei Kotproben (je 150g) pro Stalleinheit Sammelkotproben von allen Kotbändern 

Boden- und Freilandhaltung:    ►        zwei Paar Stiefelüberzieher/Sockentupfer je Stalleinheit


Durchführungsanweisung der Probenentnahme für: 

Kotproben

Um eine unnötige Kontamination zu vermeiden, sind für die Probenentnahmen die Hände zu reinigen und Untersuchungshandschuhe (z. B. aus Latex, PE oder Vinyl) zu tragen. Die Kotproben von jeweils 150 g sind in ein sauberes, verschließbares Gefäß zu geben und zu beschriften.

Stiefelüberzieher/ Sockentupfer

Auch hier gilt es Untersuchungshandschuhe zu tragen, um eine unnötige Kontamination zu vermeiden.
Zur Vorbereitung werden die Stiefelüberzieher/Sockentupfer (Stoff) mit 0,1 % Peptonwasser angefeuchtet.
Im Vorraum werden neue Einweg-Überstiefel (Plastik) über die Gummistiefel gezogen. 
Mit den Überstiefeln nicht in eine Desinfektionswanne treten!!
Die Stiefelüberzieher/Sockentupfer (Stoff) werden dann im Stall über die Überstiefel gezogen und der Scharraum durchschritten.
Bei der Hälfte der Strecke werden dann die Stiefelüberzieher/Sockentupfer vorsichtig gewechselt, damit anhaftendes Material nicht verloren geht.
Jedes Paar Stiefelüberzieher/Sockentupfer wird dann in einen separaten Plastikbeutel (Gefrierbeutel) auslaufsicher verpackt und beschriftet.


Probenmaterial

Falls Sie die Proben an der LUA Sachsen untersuchen lassen wollen, stellt ihnen die LUA Sachsen das benötigte Material wie Stiefelüberzieher, Peptonwasser und Kotbecher nach telefonischer Bestellung zur Verfügung. Das Material können Sie dann bei ihrem zuständigen LÜVA abholen.
Den Proben ist ein LUA-Untersuchungsantrag beizufügen, der die Anschrift des Betriebes, Tierart, Tierzahl und Haltungsform beinhaltet. Als Untersuchungsgrund ist anzugeben:

                                   „Eigenkontrolle, Untersuchung nach Hühner-Salmonellen-Verordnung"

Die Proben können dann über das zuständige LÜVA zur LUA geschickt werden.
Wenn Sie sich entscheiden, am Programm zur Reduktion der Salmonellenprävalenz durch Beratung und Optimierung der Hygiene teilzunehmen, sind die Untersuchungen der Eigenkontrollen für Sie kostenlos.


Wir weisen nochmals darauf hin, die Proben sehr gewissenhaft zu ziehen, um eine Fremdkontamination zu vermeiden.

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