Infektionsdiagnostik

Diagnostik und Prophylaxe von Infektionskrankheiten in sächsischen Pferdebeständen.


Die Anzahl der Pferde in Sachsen nimmt stetig zu. Damit erhöhen sich durch die Teilnahme an Turnierveranstaltungen, Leistungsprüfungen, Ausbildungslehrgängen, Fohlen- und Stutenschauen, Körungen und den Pferdehandel die Infektionsmöglichkeiten. Des Weiteren werden Pferde zunehmend auch von Nichtfachleuten gehalten, die zum Teil nicht über Spezialwissen der Pferdehaltung und Pferdekrankheiten verfügen. Der größte Teil der Sport- und Freizeitpferde wird in Pensionsställen in einer seuchenhygienischen Einheit gehalten. Auf Grund der vielen Tierbesitzer stehen jedoch Einzeltierbehandlungen durch verschiedene Tierärzte im Vordergrund. Dies sind Faktoren, die die Entwicklung von Einzeltiererkrankungen zum Bestandsproblem begünstigen. Konsequenzen daraus sind Leistungsreduzierung, Nutzungsausfall, Etablierung von chronischen Krankheitsverläufen, Therapieaufwand, Werteverluste sowie mögliche Entschädigungsleistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse im Falle von anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Diagnostik von Infektionskrankheiten in sächsischen Pferdebeständen, die Prophylaxe der Erregereinschleppung in den Bestand sowie ein Überblick über die Verbreitung von Infektionserregern. Im Zentrum stehen dabei die Erhebung des Infektionsstatus des Bestandes, eine Einstellungsuntersuchung von Zugängen sowie die Abklärung von akuten Infektionsgeschehen in Pferdebeständen. Die Diagnostik der beteiligten Erreger ist Grundlage einer effektiven Bestandsprophylaxe und ggf. - therapie. In Kenntnis der am Infektionsgeschehen beteiligten Erreger können gezielte Desinfektionsund Quarantänemaßnahmen getroffen werden.


Rechtsgrundlage

Neufassung des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse zur bestandsbezogenen Infektionsdiagnostik beim Pferd vom 17. November 2009

 Infektionsdiagnostik-Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse


Höhe der Beihilfe

  1. Kostenübernahme
    Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach §1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen) trägt die TSK.
  2. Eigenanteil 
    Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt.
  3. Beantragung De-minimis-Beihilfe 
    Der vom Tierhalter zu tragende Eigenanteil nach Nummer 1.1 kann als De-minimis Beihilfe beantragt werden. Dafür ist der „Antrag auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe bei der TSK“ zu verwenden.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist die Abstimmung mit dem Pferdegesundheitsdienst.


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.