ASP – wiederholt Sprünge im Ausbreitungsgeschehen

Nachdem der erste positive ASP-Befund in Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2021 in einem größeren Hausschweinebestand im Landkreis Rostock nachgewiesen wurde, traten weitere positive Befunde bei einem verendeten und bei geschossenen Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf.

Beide Einträge liegen ca. 80 km voneinander entfernt. Die nordöstlichsten Nachweise bei Wildschweinen in Brandenburg sind ca. 150-160 km entfernt. Derartige Sprünge im Ausbreitungsgeschehen lassen vermuten, dass das ASP-Virus nicht durch direkten Kontakt zu infizierten Wildschweinen in die neuen Ausbruchsgebiete eingetragen wurde.

Das Virus kann auch indirekt durch Lebensmittel von infizierten Tieren übertragen werden. Unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Proviant können ausreichen, um die Seuche zu verbreiten. Reste von Reiseproviant müssen so entsorgt werden, dass sie für Wild- und Hausschweine unerreichbar sind.

Seit Jahrzehnten ist die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Hausschweine zum Schutz vor der Schweinepest und weiteren Tierseuchen verboten.

Da das Virus auch in der Umwelt außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es ebenso durch Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten sich auch Reisende, ebenso wie Jagdreisende und Transporteure besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßregeln beachten.

Für die Schweinebestände, auch für Kleinstbestände, bleibt die strikte Einhaltung der hohen Biosicherheitsanforderungen der wichtigste Schutz vor der ASP.

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Die Teilnahme der Schweinehalter an den regelmäßigen „Vorsorgeuntersuchungen“ ist die grundlegende Voraussetzung, um einen eventuellen Virus-Eintrag frühzeitig zu erkennen und eine mögliche Verbreitung zwischen den Beständen zu minimieren. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Bitte helfen Sie alle mit, die Ausbreitung der ASP zu stoppen. Es ist eine Seuche, bei der infizierte Tiere einen qualvollen Tod erleiden. Für Schweinehalter in den ASP-bedingte Restriktionszonen kann sie, unverschuldet, zur Existenzbedrohung führen. Dahinter stehen Familien und Arbeitsplätze.


Checkliste

 

Abbildung: Hinweise für Schweinehalter zum Schutz vor Tierseuchen (Download am Ende der Seite verfügbar)


Informationsschreiben & Merkblatt


Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter diesen Links zu finden

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