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Schaf- und
Ziegengesundheitsdienst
Sächsische Tierseuchenkasse Frau Dr. Katrin Mayer
Löwenstraße 7a, 01099 Dresden
Telefon: 0351 80608-22 Fax: 0351 80608-12 Mobil: 0171 4836084 E-Mail: mayer@tsk-sachsen.de
Kokzidien sind einzellige Darmparasiten, die sehr klein und daher nur unter dem Mikroskop zu erkennen sind. Die Kokzidien dringen in die Darmzellen der Schafe und Ziegen ein, um sich dort zu vermehren. Bei einem starken Befall mit Kokzidien werden große Bezirke der Darmschleimhaut geschädigt. Dadurch wird die Resorptionsfähigkeit des Darmes gestört und es kommt zu schweren Durch-fällen mit Flüssigkeits-, Eiweiß-, Elektrolyt - und Blutverlusten. Die Übertragung erfolgt über die mit Kot verunreinigten Gegenstände z.B. Futtertröge und Wassereimer. Die Tiere können die Kokzidienoozysten ebenfalls mit dem Futter, Stroh und Wasser aufnehmen (Schmutzinfektion). Nach der Infektion bildet das Tier eine Immunität aus, die dazu führt, dass eine erneute Infektion vom Immunsystem erkannt und abgeschwächt wird. Besonders anfällig sind Tiere im Alter von 2 Wochen bis zu 3 Monaten, erste Krankheitsanzeichen sind oft mit Schleim überzogene Kotperlen, es fol-gen Abmagerung, Fieber, Anämie (Blutarmut), Kümmern und Todesfälle.
Alttiere scheiden oft Kokzidien aus, erkranken aber aufgrund erworbener Immunität nicht. Wichtig sind eine gründliche Reinigung der Futterraufen, Tränkeimer, Arbeitsgeräte, Ein-satz von kokzidienwirksamen Desinfektions-mitteln, Stressvermeidung durch Reduzierung von Umstallungen, Futterwechsel und
Weidehygiene. Die Diagnosestellung erfolgt über Untersuchung von Kotproben, wobei zu beachten ist, dass ein negativer Kotproben-befund eine Infektion nicht ausschließt, da Kokzidienoozysten intermittierend, also mit Unterbrechung ausgeschieden werden. Zur Therapie der Kokzidiose stehen zugelassene Arzneimittel zur Verfügung.
erfolgte im Jahr 2010 auf freiwilliger Basis. Die Kosten für den Impfstoff gegen Blau-zungenkrankheit wurden anteilig vom Land Sachsen und der sächsischen Tierseuchen-kasse übernommen. Es sind in Sachsen keine Fälle von Blauzungenkrankheit aufgetreten. Auch im Jahr 2011 wird die Impfung wieder auf freiwilliger Basis durchgeführt und die Impfstoffkosten vom Land Sachsen und der sächsischen Tierseuchenkasse übernommen. Im Jahr 2010 nutzten 5 Schaf- und Ziegenhal-ter die Möglichkeit der Abklärung von Aborten über das Programm der Tierseuchenkasse. Da-bei wurde in einem Fall Chlamydien-Antikör-per nachgewiesen. Aufgrund dieser Diagnose konnte durch den betreuenden Tierarzt gezielt der Schafbestand therapiert werden und wei-tere Verlammungen reduziert werden.
11.1 Maedi/Visna-Sanierungsrichtlinie
Richtlinie zur Maedi-Sanierung in Herdbuchbeständen Deutsches Milchschaf, Texelschaf, Schwarzköpfges Fleischschaf im Freistaat Sachsen vom 11. Januar 1993
In dieser Richtlinie zur Maedi-Sanierung werden die Rahmenbedingungen für die freiwillige Sanierung von Herdbuchbeständen der Rassen Deutsches Milchschaf, Texel-schaf, Schwarzköpfges Fleischschaf sowie die Grundsätze für den seuchenhygienischen Schutz Maedi- freier Bestände festgelegt.
Maedi-Infektionen der Schafe (isländisch: „Maedi“ = Atemnot) werden ebenso wie CAE-Infektionen der Ziegen (Caprine Arthritis Encephalitis) durch eng verwandte RNA- Viren ausgelöst. Die Übertragung des Virus erfolgt sowohl mittels Kolostrum und Milch von der infzierten Mutter auf ihr neugeborenes Lamm sowie auch horizontal von Schaf zu Schaf. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 974 Schafe in 30 Beständen auf Maedi- Antikörper untersucht.
In den untersuchten Herdbuchbeständen wur-den keine positiven Tiere ermittelt. Die auffälligsten klinischen Symptome einer Maedi-Infektion sind Kümmern, angestrengte Atmung, trockener Husten, leichter Nasen-ausfuss verbunden mit starkem Leistungs-rückgang. Erkrankte Tiere magern in der Folge bei erhaltenem Appetit ab. Da die klinischen Symptome - wenn überhaupt - erst Monate bis Jahre nach der Infektion auftreten, basiert die Diagnostik auf dem Nachweis von Antikörpern. Die Sanierung der Schafherden beginnt mit einer blutserologischen Untersuchung, die der
Ermittlung des Bestandsstatus dient. Nach die-ser Untersuchung müssen alle blutserologisch positiven Tiere gemerzt werden. Des Weiteren erfolgen 3 Untersuchungen im Abstand von 6 Monaten und 1 Untersuchung nach 12 Mona-ten. Wenn in diesem Zeitraum keine weiteren positiven Befunde aufgetreten sind, wird der Status „Maedi-unverdächtiger Bestand“ erreicht. Dieser Bestandstatus muss durch eine jährliche Blutuntersuchung bestätigt werden. Ein relativ hohes Maedi-Infektionsrisiko besteht durch den Zukauf von Tieren aus Be-trieben mit unbekannten Status.
Abb. 4: Kokzidiose Schafämmer
Blauzungenkrankheit
Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit stehen seit 2008 zur Verfügung und wurden fächendeckend eingesetzt. Da die Impfkampa-gnen zu einer guten Immunitätslage bezüglich der Blauzungenkrankheit geführt haben, ist es wichtig diesen Status zu erhalten. Die Impfung
Anzahl der Maedi-Blut-
proben
Anzahl untersuchter Bestände
Anzahl der Bestände mit positiven Nachweis
974 30 0
39
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