Page 54 - Jahresbericht2010

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12.7 Überwachungs- und

Zertifzierungsprogramm zur Tiergesundheit

Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifzierung der Tiergesundheit in Zucht- und Ferkeler-zeugerbetrieben vom 12. November 2008

Ziel des Programms ist die Zertifzierung eines erreichten Tiergesundheitsniveaus auf der Grundlage einer regelmäßigen Überwachung und Dokumentation der Tiergesundheit entsprechend den Untersuchungsergebnissen der bereits vorhandenen Programme der SächsTSK und den Vorgaben der Gemeinsamen RL des SMS und des SMUL. Der SGD prüft die Einhaltung der Programme, koordiniert die Probenentnahmen, doku-mentiert und wertet die Untersuchungsergebnisse und nimmt die Zertifzierung vor. Dadurch wird die Vielzahl von Untersuchungsergebnissen gebündelt und der Tiergesundheitsstatus transparent gemacht.

Die nachhaltige Verbesserung der Tiergesund-heit in der Schweinehaltung hat bei Tierhal-tern einen zunehmend höheren Stellenwert erlangt. Unter der nachhaltigen Verbesserung der Tiergesundheit wird ein Freisein der Bestände von bestimmten Erregern fakto-renabhängiger Atemwegsinfektionen (PRRS, Mycoplasma hyopneumoniae, Actinobacillus pleuropneumoniae, toxinbildende Pasteurella multocida), z. T. aber auch Darminfektionen (Dysenterie, Spulwurmbefall) verstanden.

Die Tierhalter haben gemeinsam mit ihren Zuchtverbänden und Erzeugergemeinschaften ein vordergründiges Interesse daran, den mit hohem Aufwand erreichten Tiergesund-heitsstatus zu erhalten, den Erhalt durch regelmäßige Untersuchungen nachzuwei-sen und zu dokumentieren sowie durch ein entsprechendes Zertifkat auch nach außen darzustellen. Das erleichtert einen zielgerich-teten Aufbau von Erzeugerketten mit hohem Gesundheitsstatus und dient insgesamt der Verbesserung der Tiergesundheit in der Schweinehaltung in Sachsen.

Am Programm zur Überwachung und Zertif-zierung nehmen gegenwärtig 18 Schweine haltende Betriebe teil: 4 Zucht- und 9 Ferkelerzeugerbetriebe, 2 Ferkelaufzuchtbe-triebe sowie die 3 Eberstationen des Mittel-deutschen Schweinezuchtverbandes teil. Die Zertifzierung der 3. Eberstation des MSZV in Thüringen wird ebenfalls durch den SGD Sachsen vorgenommen, da der SGD Thüringen vertraglich gebunden mit der fachlichen Be-treuung und Beratung der Eberstation betraut ist und somit eine „unabhängige“ Zertifzie-rung nicht durchführen kann.

Die PRRS-Unverdächtigkeit konnte bisher in den 3 Eberstationen sowie in 4 Zucht- und in 7 Ferkelerzeugerbetrieben zertifziert werden,

in weiteren 3 Betrieben sind die Untersu-chungen bereits abgeschlossen, die Zertif-zierung erfolgt demnächst. Am regelmäßigen Salmonellenmonitoring nehmen alle 13 Zucht- und Ferkelerzeugerbetriebe sowie die beiden Aufzuchtbetriebe und künftig auch die Eberstationen teil. Die Rhinitis(PRa)- Unverdächtigkeit wurde in einem Zucht- und 5 Ferkelerzeugerbetrieben mittels negativer Nasentupfer- und Blutprobenergebnisse nach-gewiesen (PCR und Anti-Toxin-Antikörper im ELISA). Untersuchungen zur Bestätigung der Räudeunverdächtigkeit wurden und werden noch in 10 Betrieben vorgenommen, momen­ tan sind in einigen Betrieben noch keine abschließenden Bewertungen möglich.

In Betrieben, die am Programm teilnehmen wollen, wird beim 1. Besuch des SGD gemein-sam zwischen Tierhalter, betreuendem Tierarzt und SGD ein Zeitplan für die erforderlichen Probennahmen durch den betreuenden Tierarzt und die Betriebsbesuche durch den SGD fest-gelegt, der sich auf die darauf folgenden 12 Monate bezieht und in jedem weiteren Jahr neu angepasst wird.

Bei allen Betriebsbesuchen durch den SGD sind der Tierhalter und der betreuende Tierarzt anwesend. Es erfolgt eine Bewertung der ak-tuellen Tiergesundheit an Hand der klinischen Bestandsdurchsicht und der im letzten Quartal erreichten tiergesundheitsrelevanten Kenn-ziffern (TR, AFR, UR, IGF LGF, Saugferkelver-luste, Aufzuchtverluste, Sauenabgänge etc.). Erforderlichenfalls werden weiterführende Untersuchungen und/ oder Maßnahmen zur Stabilisierung der Tiergesundheit veranlasst. Jeder Besuch wird an Hand der Checkliste protokolliert. Bei jedem Besuch wird die Ein-haltung der Verfahrensanweisung „Tierseu-chenschutz“ kontrolliert und in oben genannter Checkliste protokolliert. Nach Möglichkeit wird diese Überprüfung einmal im Jahr ge-

meinsam mit dem zuständigen Amtstierarzt durchgeführt. Gravierende Mängel können zur Aussetzung des Zertifkates führen. Alle für die Zertifzierung erforderlichen Untersu-chungsergebnisse sowie die tiergesundheits-relevanten Kennziffern liegen dem SGD zum Betriebsbesuch vor.

Die Zertifzierung erfolgt in Abhängigkeit von der Betriebsgröße halb- bzw. vierteljährlich, sofern alle vorgelegten Laborergebnisse der letzten 4 Quartale negativ sind bzw. entspre-chend abgeklärt wurden. Außerdem muss der Tierhalter nachweisen bzw. schriftlich bestätigen, dass kein Tierzukauf erfolgte oder der Tierzukauf nur aus einem Betrieb mit min-destens gleichwertigem zertifziertem Gesund-heitsniveau vorgenommen wurde. Sperma darf nur aus zertifziert PRRS-unverdächtigen Eber-stationen eingesetzt werden. Die seuchen-hygienische Absicherung auf entsprechend hohem Standard muss gewährleistet sein.

Eine Zertifzierung kann also frühestens nach einem Jahr erfolgen. Die Bewertungsgrund-lagen für die Zertifzierung bilden die von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der SGD erarbeiteten und beschlossenen Richtlinien und Arbeitsanweisungen für die Überwachung der PRRS-, Rhinitis- sowie Räudeunverdächtig-keit. Da viele sächsische Betriebe bereits über einen längeren Zeitraum an den Programmen der SächsTSK teilgenommen haben und/ oder und die eigenen regelmäßigen Untersu-chungen den Bewertungsgrundlagen der Inter-nationalen Arbeitsgemeinschaft schon vorher entsprachen, können bestimmte Betriebe auch vorfristig nach den einheitliche Richtlinien zertifziert werden.

Ein Zertifkat kann sowohl für nur einen Erreger, z. B. für die PRRS-Unverdächtigkeit, oder, soweit der Betrieb die Anforderungen erfüllt,

1 2 . A r b e i t s b e r i c h t d e s S c h w e i n e g e s u n d h e i t s d i e n s t e s

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