Page 59 - Jahresbericht2010

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1 3 . A r b e i t s b e r i c h t d e s G e f l ü g e l g e s u n d h e i t s d i e n s t e s

13.2 Programm zur serologischen Kontrolle der Impfung gegen die Newcastle Disease

Programm zur serologischen Kontrolle der Impfung gegen Newcastle Disease; Neufassung vom 22.09.2003

Nach § 7 Absatz 1 Gefügelpestverordnung sind alle Hühner- und Truthühnerbestände einschließlich der Kleinstbestände unter ständigem Impfschutz gegen die Newcastle Disease zu halten. In Abhängigkeit vom eingesetzten Impfstoff sind dazu regelmäßige Wiederholungsimpfungen notwendig.

Im Jahr 2010 wurden serologische Untersu-chungen zur Kontrolle der gesetzlich vorge-schriebenen Impfung gegen die Newcastle Disease (ND) in insgesamt 31 Legehennen-, 20 Masthühner- und 15 Mastputenherden sowie in 254 Kleinhaltungen durchgeführt. Legehennenhaltungen ab 2000 Tiere wurden durch den Gefügelgesundheitsdienst beprobt. Die Proben von Masthähnchen und Puten wurden während der Schlachtung gezogen. Kleinbestände und Legehennenhaltungen unter 2000 Tieren wurden auf Veranlassung der zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter von den niedergelassenen Tierärzten beprobt.

Die in den Legehennenbeständen mit über 2000 Tieren festgestellten mittleren Titerkenn-zahlen sind hoch und zeigen somit, dass die gesetzlich vorgeschriebene Immunprophylaxe gegen ND im Rahmen der üblichen Impfsche-mata durchgeführt wurde und die Bestände gegenüber einer ND-Feldvirusinfektion sehr gut geschützt sind. Es gab auch dieses Jahr wieder Herden, die zum Ende der Legeperiode einen verhältnismäßig hohen Antikörpertiter zeigten, obwohl aufgrund ihres Impfregimes ein wesentlich niedrigerer Titer zu erwarten war.

Die Ursache für diese hohen Werte lag in einer Infektion mit ND-Feldvirus, die aber wegen des guten Impfschutzes der Herde unbemerkt blieb.

Das zeigt, dass eine Infektionsgefahr mit ND-Feldvirus permanent besteht und deshalb auch weiterhin eine konsequente Impfung gegen ND in Hühnerbeständen notwendig ist. Die meisten untersuchten Putenherden hatten im Verhältnis zu den Legehennen wieder einen sehr niedrigen mittleren Antikörperti-ter. Da Puten jedoch aufgrund eines trägen Immunsystems eine schlechte Immunantwort bilden, sind auch die niedrigeren Antikörper-titer normal. Bei vier Putenherden aus vier Betrieben war ca. die Hälfte der Blutproben negativ auf ND-Antikörper und hatten somit keinen Schutz. Die Betriebe wurden durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter gemaßregelt und auf eine fachgerechte Impfung hingewiesen. In zwei Fällen wird der GGD vor Ort die Impftechnik überprüfen und bei Bedarf optimieren. Die Untersuchungen bei den Masthähnchen zeigten, wie bei den Puten, nur schwache An-tikörpertiter. Hier wird jedoch in der Regel nur ein milder ND Impfstoff eingesetzt, um starke Reizungen der Bronchien und der Luftröhre zu vermeiden. Zudem wird in der Broilermast aufgrund der kurzen Mastzeit nur einmal ge-gen Newcastle geimpft. Trotz der niedrigeren Titerwerte bei den Puten und Masthähnchen handelte es sich jedoch um einen belastbaren Impfschutz.

Die Untersuchungen in den Kleinbeständen ergaben bei 37 Haltungen keinen oder nur

Junghennenaufzucht

2. Lebenswoche (LV) 5. Lebenswoche (LV) 12. Lebenswoche (LV) 16. – 18. Lebenswoche (IV)

Legehennenhaltung:

jährlich (bei Einsatz von IV) oder

alle 10 – 12 Wochen (bei Einsatz von LV)

Masthühnerhaltung:

2. Lebenswoche (LV)

6. Lebenswoche (LV) – bei Langmast

Mastputenhaltung:

2. Lebenswoche (LV) 5. Lebenswoche (LV) 9. Lebenswoche (LV) 12. Lebenswoche (LV)

Für Kleinhaltungen wird nach der Auf-zuchtphase der einmalige Einsatz von IV anstelle des wiederholten Einsatzes von LV empfohlen. LV = Lebendimpfstoff; IV = Inaktivatimpfstoff

Abb. 8: Empfehlungen für die gesetzlich vor-geschriebene Impfung gegen die Newcastle Disease (ND)

Abb. 7: Einteilung der Kleinbestände nach bestehendem Impfschutz anhand der Höhe der Antikörpertiter

*9 Haltungen, die aufgrund negativer Proben keinen Schutz haben

0

10

20

30

40

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Schutz kein Schutz

*

einen unzureichenden Impfschutz gegen die Newcastle Disease. Das entspricht ca. 15 % der untersuchten Herden. Alle anderen Be-stände hatten gute Antikörpertiter und somit auch einen belastbaren Impfschutz (siehe Abb. 8). Das Ergebnis zeigt, dass auch die meisten Kleinbestände in Sachsen gegen die ND ge-schützt sind. In den Haltungen, die keinen aus-reichenden Schutz hatten, wurde durch die zu-ständigen Ämter eine Nachimpfung veranlasst. Zusätzlich muss dort die Impftechnik überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.

Zu Fragen der Immunprophylaxe steht Ihnen der Gefügelgesundheitsdienst der Sächsi­ schen Tierseuchenkasse gerne zur Verfügung.

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