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« Previous Page Table of Contents Next Page »1 3 . A r b e i t s b e r i c h t d e s G e f l ü g e l g e s u n d h e i t s d i e n s t e s
Tierseuchenkasse einen Härtefallantrag auf Beihilfe, der auch bewilligt wurde. Im Verwal-tungsrat wurde noch ein zweiter Härtefallan-trag aus dem Jahr 2009 bewilligt. Die anderen Betriebe stellten wahrscheinlich aufgrund des Alters der Tiere keine Härtefall-anträge. Bei den salmonellenpositiven Betrie-ben wurden durch den GGD auch epidemiolo-gische Proben gezogen, um die Eintragsquellen der Salmonellen zu isolieren. Es wurden die Stallumgebungen, Futter, Wasser, Einstreu-lager, weitere Tierhaltungen im Betrieb und wenn möglich auch Mäuse untersucht. Insge-samt wurden in den 6 Betrieben 30 Proben zur Ermittlung der Eintragsquelle gezogen. Von zwei Betrieben wurden drei Mäuse zur Unter-suchung an die Landesuntersuchungsanstalt geschickt, die alle drei mit dem jeweiligen im Betrieb isolierten Salmonellenstamm positiv waren. Alle anderen epidemiologischen Proben waren negativ. Diese Befunde zeigen, dass mindestens bei einem Drittel der betroffenen Betriebe nach Ausstallung der positiven Her-den, die Mäuse als Salmonellenträger erhalten bleiben. Deshalb ist der Schadnagerbekämp-fung höchste Priorität einzuräumen. Eine Auf stellung der positiven Befunde können Sie der Tabelle 2 entnehmen.
Bei den Zucht-, Aufzucht- und Mastbetrieben wurden keine Salmonellen der Kategorie 1 und 2 festgestellt. Neben den Salmonellen, die durch die Hühnersalmonellenverordnung gemaßregelt wurden, kam es 2010 noch zum Nachweis von S. mbandaka, S. manhattan und
Schema A Schema B
2. Lebenstag (LV) 2. Lebenstag (LV) 8. Lebenswoche (LV) 16. Lebenstag (LV) 15. Lebens- woche (LV)
15. Lebens- woche (LV) 16.-18. Lebens- woche (IV)
16.-18.Lebens- woche (IV)
Für Freilandhaltungen und Betriebe, bei denen in der letzten Einstallung Salmonella Enteritidis oder Salmo-nella Typhimurium nachgewiesen wurde, wird vor der Umstallung in den Legebetrieb eine Injektionsimp-fung mit Inaktivatimpfstoff empfohlen. LV = Lebendimpfstoff; IV = Inaktivatimpfstoff
Abb. 6: Impfempfehlungen für die gesetzlich vorgeschriebene Impfung gegen Salmonella enteritidis (SE) in Aufzuchtbetrieben (Impfsche-ma ist vom verwendeten Impfstoff abhängig)
Probenumfang positive Befunde
Eigen- kon- trollen
amtliche Kontrollen Eigen-
kontrollen Verdacht (S.E./S.T.)
amtliche bestätigte Kontrollen (S.E./S.T.)
2.1 a 2.1 b 2.1 c 2.1 d 2.1 e
Bodenhaltung 514 34 1 0 2 0 0/0 2/0
Freilandhaltung 138 18 4 4 1 0 2/1 2/2
Kleingruppe 55 3 1 0 0 0 0/0 0/0
insgesamt 707 55 6 4 3 0 2/1 4/2
Tab. 1: Anzahl der 2010 durchgeführten Kontrollen in sächsischen Legehennenhaltungen sowie der positiven Salmonellenbefunde
Datum Betrieb/Einheit Tierzahl Haltung Typ Schlüssel Bemerkungen
1.2.2010 1 / 2 8000 Freiland S. E. A 2.1.c positive Nachkontrolle; 1 x Maus S.E. positiv 31.3.2010 2 / 1 7000 Boden S. E. A 2.1.a 1 x Sockentupfer und Staub positiv
8.4.2010 3* / 1 1900 Freiland S. E. A 2.1.a 3 x Sockentupfer positiv; Mauserherde mit Nachimpfung 9.6.2010 4 / 1 6000 Freiland S. E. A 2.1.a Staub positiv; Herde zwei Jahre alt ohne Nachimpfung 10.9.2010 5 / - 522 Freiland S. E. A 2.1.c positive Nachkontrolle
7.10.2010 6 / - 14500 Boden S. E. A 2.1.a 2 x Sockentupfer positiv; 2 x Mäuse S.E. positiv
Summe 6 / 6 37922
Tab. 2: Aufistung der positiven Befunde mit Haltungsform und Herdengröße
0,0%
1,0%
2,0%
3,0%
4,0%
5,0%
6,0%
2006 2007 2008 2009 2010
Freiland Boden Käfig insgesamt
Anteil positiver Befunde
Abb. 5: Nachweis von Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium in unterschiedlichen Haltungsformen von 2006 bis 2010
S. brandenburg in Legehennenhaltungen; S. manhattan in einem Mastputenbestand und S. Serogruppe D bei einer Masthähnchenherde. Amtliche Salmonellenkontrollen wurden in Legehennenhaltungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006, in Zuchtherden nach der Verordnung (EG) Nr. 200/2010, in Masthähn-chenbeständen nach der Verordnung (EG) Nr. 646/2007 und in Mastputenbeständen nach der Verordnung (EG) Nr. 584/2008 durchgeführt. Der Gefügelgesundheitsdienst wurde auch im Jahr 2010 vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz beauftragt, im Rahmen seiner Tätigkeit die vorgeschriebene amtliche Salmonellenkontrolle durchzuführen. Bei den Zuchtherden, Legehennenhaltungen und Hähn-chenmastbetrieben erfolgte die Beprobung wie im Jahr zuvor. Neu war die Beprobung in Putenhaltungen. Bei den amtlichen Untersu-chungen werden in 10 % der Putenmastanla-
gen alle Betriebseinheiten beprobt. Die Bepro-bung erfolgt drei Wochen vor dem Transport zur Schlachtung. Die Beprobung wird analog zu den Masthähnchen nur über Sockentupfer durchgeführt. So ergab sich folgende Anzahl von amtlichen Untersuchungen in sächsischen Hühnerhaltungen:
In Legehennenhaltungen wurden 68, in Zucht-betrieben 80, in Hähnchenmastbetrieben 2 und in Putenhaltungen 17 amtliche Beprobungen durchgeführt. Eine Unterteilung der amtlichen Untersuchungen bei Legehennen nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 können Sie der Tabelle 1 entnehmen.
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