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Abortursachen Abfohlsaison 2010
An der LUA untersuchte Verfohlungen gesamt: 27
12 x keine Ursache ermittelbar 5 x bakterielle Aborterreger 1 x Listeria moncytogenes 1 x Chlamydien
4 x virale Aborterreger (3 Bestände) 2 x Equines Herpes Virus (EHV 1) 1 x Equines Herpes Virus (EHV 4) 1 x Equines Arteritis Virus (EAV) 2 x Missbildungen 4 x Nabelschnurverdrehungen
Abb. 3: Anzahl jährlich untersuchter Aborte seit 2002
Programm zur Abklärung von Aborten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vom 18. Oktober 2004
Was wird untersucht und wer bezahlt?
TSK übernimmt die Kosten für:
» pathologisch-anatomische und mikrobiologische Untersuchungen von Abortsubstraten einschließlich Anzüchtung von EHV 1/4 und EVA sowie PCR auf Leptospiren, Chlamydien, EHV 1/4 und EVA in der LUA,
» bakeriologische und virologische Untersuchung von Tupferproben aus der Gebärmutter sowie die Untersuchung eines Serumpaares im Abstand von 3 Wochen nach dem Verfohlen auf EHV1/4- , EVA- und Leptospiren-Antikörper in der LUA
» der Tierbesitzer erhält dafür keine Rechnung; Kosten der Untersuchung werden direkt zwischen Tierarzt bzw. LUA und der TSK verrechnet
Wie gelangen die Proben in das Labor?
» Abortmaterial (Fetus, Eihäute, Fruchtwasser) in dichte Plastesäcke verpackt vom Tierhalter entweder direkt in LUA transportieren
oder
» kostenlose LUA-Kurierdienste von Veterinärämtern aus nutzen (bis 30 kg)!
» Fahrzeiten der Kuriere erfragen unter: LUA-Dresden (0351/81440), LUA-Leipzig (0341/97880), LUA-Chemnitz (0371/60090) » Transportmöglichkeit im Rahmen des Sektionsprogramms des SMS und der TSK nutzen
9.1 Abortprogramm
2010 wurden 27 Aborte in der LUA Sachsen abgeklärt. Im Jahr 2009 waren es 47. In Abb. 3 sind die jährlichen Untersuchungszahlen seit 2002 dargestellt. Die Zahlen sind gegenüber 2009 rückläufg, jedoch vergleichbar mit den Jahren davor.
In einem Pferdebestand kam es zur Verfohlung aufgrund einer Equinen-Arteritis-Virus (EAV)- Infektion. Die EAV ist eine Erkrankung, die in erster Linie durch virusausscheidende Hengste über den Samen verbreitet wird. Die gedeckte Stute setzt sich meist klinisch unbemerkt mit dem Virus auseinander und scheidet dieses selbst für ca. 2 Wochen mit Körpersekreten (Harn, Speichel, Nasensekret) aus. Kommt sie in dieser Zeit in Kontakt mit tragenden Stuten, können diese sich mit EAV anstecken und daraufhin verfohlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Hengst vor Auftreten des Abortes eine Stute im Bestand gedeckt. Der Hengst stand im Verdacht, das EA-Virus in den Bestand ein-gebracht zu haben. Die virologische Spermaun-tersuchung sowie mehrere Blutuntersuchungen auf Antikörper gegen das EA-Virus bei dem
Hengst als auch bei anderen, von ihm ge-deckten Stuten, erbrachten jedoch negative Er-gebnisse. Somit konnte der Hengst als Ursache ausgeschlossen werden. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass in den Bestand ca. 2 Wochen vorher 2 neue Pferde zugestallt wurden, die wahrscheinlich das Virus eingetragen hatten. Um solche Infektionen bei tragenden Stuten zu verhindern, ist es dringend geboten, diese möglichst getrennt von allen anderen Pferden des Bestandes zu halten. Somit wird das Risi-ko einer Virusübertragung auf die tragenden Stuten minimiert.
In 3 Beständen wurden wieder Equine Herpes-Viren (EHV) als Abortursache gefunden. Die Stuten waren nicht gegen EHV geimpft. Der PGD rät dringend allen Züchtern zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, alle Pferde des Bestandes gegen Herpes-Viren impfen zu lassen!
Abb. 4: Abort offener Bauch (Foto LUA Sachsen)
9
27
17
21
17
24
31
47
27
0
10
20
30
40
50
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
untersuchte Abortanzahl/Jahr
19
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