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Ebenso lässt die Abklärung von Abortursachen – trotz jährlich erfolgter Appelle und den Hin-weisen auf die Brucellose-Verordnung – nach wie vor zu wünschen übrig (Tabelle 2), obwohl seit Gründung der Tierseuchenkasse die Kosten aller Untersuchungen im Rahmen von Abortabklärungen übernommen werden. Oft sind mehrere negative Befunde in Folge der Grund dafür, kein Untersuchungsmaterial mehr einzusenden. Bei der Abortabklärung geht es in erster Linie um den Ausschluss von infek-tiösen Abortursachen, wie z.B. Brucellose, daher sind negative Befunde eher erwünscht als befürchtet. Brucellose wurde auch 2010 bei Rindern in Sachsen nicht nachgewiesen. Da die Ursachen für einen Abort beim Rind sehr vielfältig sind und die Infektionserre-ger nur einen gewissen Teil ausmachen, ist grundsätzlich nicht in jedem Falle mit einer eindeutigen Ursachenermittlung zu rech-nen. Allerdings sind aus dem Abortmaterial mehrfach Aborterreger gefunden worden, die für den jeweiligen Bestand durchaus relevant sind. So sind auch BVD-Ausbrüche anhand von Abortmaterialien aufgedeckt worden. Der Aborterreger Nr. 1 ist jedoch Arcanobacterium
pyogenes, dieser Nachweis gibt dann aber immer auch Hinweise auf weitere Probleme im Bestand und sollte ernst genommen wer-den. In einigen Fällen wurde auch der Erreger Coxiella burnetii aus den Feten bzw. Eihäuten nachgewiesen, es scheint sich eine Tendenz abzuzeichnen, dass die Q-Fieber-Infektion so-wohl anhand von blutserologischen Nachwei-sen von Antikörpern als auch von Erregernach-weisen leicht zunimmt und weiter beobachtet werden muss.
Die Blutprobenuntersuchungen nach Abort zei-gen bezüglich der Leptospirose ein Seropräva-lenz von 1,6 %, wobei die Antikörper in 15 % der Bestände, die Aborte über Blutproben ab klären, nachgewiesen wurden. Ein typisches „Bestandsproblem“ wurde in keinem Falle festgestellt. In ca. 15 % der Bestände wurden Antikörper gegen Neospora caninum gefun-den, die Nachweisrate von Antikörpern bei Berücksichtigung aller Proben lag bei 3,3 %. In einzelnen Fällen schien Neospora caninum ein Bestandsproblem darzustellen und wurde entsprechend analysiert. Trotz des hohen fnanziellen Aufwandes für die Tierseuchen-
Abb. 3: Aborte zur Untersuchung an der LUA Sachsen (Foto: Dr. Hardt LUA Sachsen)
Tab. 2: Einsendungen von Blutproben und von Abortmaterial im Rahmen des Abortprogramms
Tab. 3: Untersuchung von Feten/Eihäuten im Rahmen des Abortprogramms
Frau Dr. Karin Eulenberger Herr TA René Pützschel
(Landkreis Leipzig, Mittelsachsen, Landkreis Zwickau (Kreise Nordsachsen, Meißen, Erzgebirgskreis, und die Stadt Leipzig) Vogtlandkreis und die Stadt Chemnitz) Telefon: 037381 6693-11 Telefon: 037381 6693-12 Funk : 0171 4820825 Funk: 0171 4836074
E-Mail: eulenberger@tsk-sachsen.de E-Mail: puetzschel@tsk-sachsen.de
Sächsische Tierseuchenkasse, Brückenstraße 2, 09322 Penig, Fax: 037381 66 93 19
Frau Dr. Mandy Schmidt Frau Dr. Katrin Mayer
(Kreise Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Stadt Dresden) (Bullengesundheitsdienst für Sachsen) Telefon: 0351 80608-19 Telefon: 0351 80608-22 Funk: 0170 2836753 Funk: 0171 4836084 E-Mail: schmidt@tsk-sachsen.de E-Mail: mayer@tsk-sachsen.de
Sächsische Tierseuchenkasse, Löwenstraße 7a, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 60 812
kasse und der vergleichsweise geringen Nach-weisrate von positiven Befunden stellen diese Untersuchungen einen wichtigen Bestandteil der Tierseuchenüberwachung dar und sollen beibehalten werden.
Die freiwilligen Impfungen gegen Blauzungen-krankheit wurden 2010 in Sachsen weiterge-führt, den Impfstoff erhielten die Landwirte kostenlos zur Verfügung gestellt. Es gab keine Ausbrüche von Blauzungenkrankheit. Allerdings ist die Situation für Deutschland insgesamt noch nicht endgültig zu bewerten, so dass über freiwillige Impfungen weiterhin eine hohe Impfdichte erzielt werden soll, bis Klarheit über das Vorkommen des Erregers und die weitere Strategie besteht.
Die aktuellen Programme der Sächsischen Tierseuchenkasse für die Rinderhalter und deren Ergebnisse werden in den nächsten Abschnitten dieses Berichts dargestellt.
2009 2010
n % n %
untersuchte Feten/Eihäute 241 388
dav. Feten/Eihäute mit Erregernachweis 67 28 143 37
2009 2010 Anzahl Betriebe mit Einsendung von Blutproben 168 180
Anzahl Betriebe mit Einsendung von Feten/Eihäuten 73 83
Anzahl Betriebe mit Einsendung sowohl von Blut proben als auch Abortmaterial
48 59
Die Zuständigkeiten der Tierärzte des RGD für die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dienstorte und Telefonnummern können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
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