Page 31 - Jahresbericht2010

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1 0 . A r b e i t s b e r i c h t d e s R i n d e r g e s u n d h e i t s d i e n s t e s

10.3 Paratuberkulose-Programm

Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Kontrolle der Paratu-berkulose in Sachsen vom 25. Oktober 2005, Neufassung vom 17.11.2009

Das Ziel des Programms ist es, in den Rinderbeständen Sachsens die Verbreitung der Paratuberkulose zu erfassen sowie in betroffenen Bestän-den eine Bekämpfung der Krankheit im Rahmen eines betrieblichen Kontrollprogramms zu unterstützen, sofern der Landwirt an einer systema-tischen Bekämpfung der Paratuberkulose interessiert ist und die betrieblichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Rindergesundheits-dienst führt Beratungen zum Hygienemanagement in betroffenen Betrieben durch und stellt auf dieser Grundlage ein Sanierungskonzept für Programmbetriebe auf. Darüber hinaus werden serologische Überblicksuntersuchung in allen sächsischen Rinderbeständen sowie bakteriolo-gische Kotuntersuchungen in Programmbetrieben und bei klinischer Verdachtsabklärung unterstützt.

In den Jahren 2005 bis 2009 haben viele Rinderhalter die Möglichkeit genutzt, die Blut- oder Milchproben aller Tiere über 2 Jahre zusätzlich zu den Routineuntersuchungen auf BHV1, Brucellose und Leukose auch auf Anti-körper gegen den Erreger der Paratuberkulose zu untersuchen. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen und den Grad der Verseu-chung sächsischer Bestände wurde in den Vorjahren berichtet. Mittlerweile geht man davon aus, dass der Antikörpernachweis für die Einzeltierdiagnostik der Paratuberkulose nur eingeschränkt geeignet ist. Im Gegensatz hierzu ist die serologische Bestandsuntersu-chung für eine orientierende Einstufung von Beständen durchaus geeignet, vorausgesetzt es werden alle Tiere über 24 Monate in die Untersuchung einbezogen.

Ende des Jahres 2009 wurde das Paratuber-kuloseprogramm der Sächsischen Tierseu-chenkasse aktualisiert. Die Neufassung des Programms berücksichtigt verstärkt den Erregernachweis im Kot als Grundlage für die weiteren Maßnahmen im Bestand. Speziell Betriebe, die bereits seit Jahren am Paratu-berkuloseprogramm teilnehmen, erhoffen sich davon einen schnelleren Sanierungserfolg. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.

Abb. 13: Dünndarmveränderungen bei einer an Paratuberkulose erkrankten Kuh (Foto: LUA Sachsen)

Teilnehmen kann jeder, der die Verbreitung der Paratuberkulose in seinem Rinderbestand erkennen bzw. gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Paratuberkulose in seinem Rinderbestand durchführen möchte. Beson-ders auch solche Bestände, die aufgrund von negativen serologischen Bestandsuntersu-chungen oder negativen Kotuntersuchung die Möglichkeit haben, den Status als „Paratuber-kulose-unverdächtiger Bestand“ zu erlangen, werden vom Rindergesundheitsdienst betreut und unterstützt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der Verbreitung der Paratuberku-lose im gesamten Freistaat Sachsen wichtig, um für potentielle Sanierungsbetriebe auch die Möglichkeit des Zukaufs von unverdäch-tigen Tieren zu schaffen.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, mittels serologischer Untersuchungen die Verbreitung

Neufassung des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Kontrolle der Para-tuberkulose in Sachsen vom 17. November 2009

Schwerpunkte:

1. Begleitung infzierter Bestände bei der Bekämpfung der Paratuberkulose 2. Unterstützung potentiell unverdächtiger Bestände bei der Erlangung und Sicherung des Status als Paratuberkulose - unverdächtiger Bestand

3. Erkennung der Verbreitung der Paratuberkulose in den Beständen mittels serologischer Untersuchungen

Beihilfereglungen zur Paratuberkulose:

1. Kostenlose Beratung durch den Rindergesundheitsdienst

2. Unterstützung einer einmaligen Statuserhebung (serologische Blutuntersuchung zur Erkennung des Infektionsgrades der Herde)

durch Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro gemeldetes Tier über 2 Jahre 3. Übernahme der Untersuchungsgebühren für die Abklärung eines klinischen Paratuber­kuloseverdachts (Kot- und Blutuntersuchung)

4. Übernahme der Untersuchungsgebühren für Kotproben in Programmbetrieben bei Einhaltung der festgelegten Maßnahmen

der Paratuberkulose im Bestand abzuschätzen. So wurden 2010 insgesamt 70.324 Blut- und Milchproben auf Antikörper gegen Mycobac­ terium avium sp. paratuberculosis (Erreger der Paratuberkulose) untersucht. Der Anteil der positiven Proben betrug dabei 3,7% (Abb. 14). Das erscheint nicht viel; betrachtet man jedoch den Anteil von Betrieben, in denen po-sitive oder fragliche Befunde auftraten (42%), so wird deutlich, dass der Erreger in Sachsen bereits ein erhebliches Problem darstellt.

Der Vorteil der Untersuchung von Kotproben besteht darin, dass eine einzeltierbezogene Aussage möglich ist. Bei positivem Befund in der Kotuntersuchung scheidet das betroffene Rind bereits Erreger aus und trägt aktiv zur Aufrechterhaltung der Infektionskette bei. Solche Tiere sollten schnellstmöglich gemerzt werden, um den Erregerdruck im Bestand zu

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