Page 35 - Jahresbericht2010

This is a SEO version of Jahresbericht2010. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »

1 0 . A r b e i t s b e r i c h t d e s R i n d e r g e s u n d h e i t s d i e n s t e s

10.5 Salmonellose-Programm

Gemeinsames Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Be-kämpfung der Salmonellose bei Rindern vom 9. Oktober 2003

Die Zielstellung des Programms besteht darin, die amtlichen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung, die aufgrund der Rinder-Salmonellose-Verordnung vom 14.11.1991 verfügt werden, durch die Etablierung von immunprophylaktischen Maßnahmen zu ergänzen. Die Tierseuchenkasse leistet Beihilfen für die Impfungen in Beständen mit festgestellter Salmonellose, aber auch für prophylaktische Impfungen. Darüber hinaus werden diagnostische Maßnahmen mit einer Beihilfe unterstützt.

Rinderhaltungen sind neben Hühnerhaltungen nach wie vor eine der wichtigsten Quellen für die Salmonelleninfektion des Menschen. Sal-monellen lösen aber auch bei Rindern schwere und sogar seuchenhafte Erkrankungen aus, die unabhängig von ihrem Charakter als Zoonose eine Herausforderung für die Veterinärmedizin darstellen. In Deutschland ist die Rindersal-monellose eine anzeigepfichtige Tierseuche, deren Bekämpfung mit der seit 1991 gel-tenden Salmonellose-Verordnung geregelt ist. Zur Unterstützung der betroffenen Landwirt-schaftsbetriebe bei Nachweis einer Salmonel-leninfektion wurde 2003 ein entsprechendes Programm der Sächsischen Tierseuchen-kasse aufgelegt. Ziel des Programms ist die Ergänzung amtlich angeordneter Maßnahmen im gesperrten Bestand durch Impfungen und fnanzielle Unterstützung der erforderlichen Kotuntersuchungen sowie die Unterstützung prophylaktischer Impfungen der Kälber in allen anderen Beständen.

Die Untersuchungszahlen der Kotproben auf Salmonellen insgesamt haben sich im Jahr 2010 im Vergleich zu 2009 verdoppelt, der Anteil positiver Proben hingegen hat sich stark verringert. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass Salmonelleninfektionen vorwiegend in Betrieben mit hohen Tierzahlen festgestellt wurden. Besonders betroffen bei den positiven Proben war der Direktionsbezirk Chemnitz mit 218 positiven Kotproben. Untersuchungen auf Salmonellen können aus ganz unterschied-lichen Gründen (u.a. bakteriologische Untersu-chung bei Sektion) erfolgen, insgesamt lag die Anzahl der Betriebe, in denen auf Salmonellen untersucht wurde, um 100 höher als 2009. Dennoch konnte ein Rückgang der betroffener Betriebe und Kreise verzeichnet werden. Salmonellennachweise bei Schlachtungen,

bei Sektionen oder Kotuntersuchungen von erkrankten Kälbern führten zur Feststellung der Salmonellose und nachfolgend zu Sperr- und Diagnostikmaßnahmen. In einigen Fällen konnte der Verdacht auf Salmonellose nach ersten negativen Ergebnissen schnell wieder aufgehoben werden. In anderen Fällen musste nach weiteren positiven Proben und klinischen Anzeichen behandelt, geimpft und weiter untersucht werden. Bei fast allen Fällen der Feststellung der Rindersalmonellose wurde der RGD von dem zuständigen Veterinäramt in die epidemiologische Analyse und Beratung zur Bekämpfungsstrategie einbezogen. Die ersten Anzeichen einer Salmonellose im Bestand zeigen sich oft bei immunschwä-cheren Tieren, also bei Kälbern und kranken adulten Tieren. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass besonders Magen-Darminfekti-onen, die zusammen mit Lungenentzündungen oder Aborten auftreten, schnellstmöglich über eine Sektion oder eine bakteriologische Unter-suchung abgeklärt werden, um entsprechende Maßnahmen (Impfung, Hygiene) zeitnah ein-leiten zu können. Nur so kann der Erreger im Bestand zurückgedrängt und Tier und Mensch vor weiteren Infektionen geschützt werden. Zur Immunisierung stehen kommerzielle Schluckimpfstoffe für Kälber und Injektions-impfstoffe gegen die Typen S. typhimurium und S. dublin zur Verfügung, bestandsspe-zifsche Impfstoffe gegen andere Serovare können ebenfalls zum Einsatz kommen.

2011 werden wie bisher folgende Unterstüt-zungen seitens der Tierseuchenkasse gewährt:

1. Übernahme der Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen für die erste amtlich angeordnete Gesamt-/bzw. Teilbestands-untersuchung gemäß § 3 Abs. 1 Rindersal-monellose-Verordnung

2. Beihilfe an den Tierbesitzer nach amtlicher Feststellung der Rindersalmonellose in Höhe der Kosten für eine bakteriologische Kotuntersuchung (Abschlussuntersuchung) an der LUA Sachsen gemäß Gebühren-ordnung für jedes Rind des gesperrten Bestandes entsprechend der amtstierärzt-lichen Anweisung in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen. Die Beihilfe wird nur für einen Ausbruch pro Bestand und Jahr gewährt.

3. Beihilfe an den Tierbesitzer im Jahr der amtlichen Feststellung der Rindersalmo-nellose und in den zwei darauf folgenden Kalenderjahren zu den Kosten für Impf-maßnahmen gemäß dem betrieblichen Impfregime in Höhe von 1,40 € /gemel-detem Rind und Jahr in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen.

4. Beihilfe an den Tierbesitzer zur prophylak-tischen Impfung der Kälber gemäß dem betrieblichen Impfregime in Höhe von 0,70 € /Rind und Jahr auf der Grundlage der an die Tierseuchenkasse gemeldeten Rinder über 2 Jahre und in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen.

Abb. 19: Kalb mit Salmonellose

35

Page 35 - Jahresbericht2010

This is a SEO version of Jahresbericht2010. Click here to view full version

« Previous Page Table of Contents Next Page »