Page 50 - Jahresbericht2010

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1 2 . A r b e i t s b e r i c h t d e s S c h w e i n e g e s u n d h e i t s d i e n s t e s

12.4 Programm zur Bekämpfung der Schnüffelkrankheit (PRa)

Neufassung des Programms der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung und Überwachung der Schnüffelkrankheit (Progressive Rhinitis atrophicans, PRa) in den Schweinezuchtbeständen Sachsens vom 12. November 2008

Das Programm dient der Ermittlung des PRa-Status und der Einstufung von Schweinezuchtbeständen auf der Grundlage einer einheitlichen Ver-fahrensweise. Die Zielstellung der Bekämpfung der PRa sind die klinische Freiheit der Schweinezuchtbestände von Symptomen der Schnüffel-krankheit und die Eliminierung toxinbildender Pasteurellen. In Beständen, die frei von toxinbildenden Pasteurellen sind, erfolgt eine regelmä-ßige Überwachung mit dem Ziel der Zertifzierung der PRa-Unverdächtigkeit. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig.

Im Herbst 2008 ist das PRa-Programm erwei-tert worden. Neben der Bekämpfung der Rhi-nitis atrophicans in positiven Betrieben bietet es den Schweinehaltern, die ihren Betrieb saniert oder geräumt und eine neue Herde mit PRa-unverdächtigen Tieren aufgebaut haben, die regelmäßige Überwachung dieses Gesund-heitsstatus an.

Bei regelmäßiger Überwachung mit nega-tiven Ergebnissen kann durch den SGD eine Zertifzierung der PRa-Unverdächtigkeit er­folgen (zur Zertifzierung siehe auch Punkt 12.7). Tierhalter, die am Programm teilnehmen wollen, richten einen formlosen Antrag an den SGD der Sächsischen Tierseuchenkasse. Die Schweinegesundheitsdienste aller Bundeslän-der Deutschlands haben sich in Zusammen-arbeit mit den Schweinegesundheitsdiensten in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg auf ein einheitliches Zertifzierungsverfahren bezüglich der PRa-Unverdächtigkeit geeinigt.

In Sachsen gibt es derzeit 6 PRa-unverdäch-tige Bestände, die nach obigem Programm durch den SGD regelmäßig betreut werden. Die Bestände werden viermal jährlich kli-nisch begutachtet, zweimal jährlich werden Nasentupfer entnommen und in der PCR auf

das Vorkommen von toxinbildenden Pasteu-rellen untersucht. Einmal jährlich erfolgt die Entnahme von Blutproben mit dem Zweck der Bestimmung von Antikörpern gegen das Toxin der PRa-verursachenden Pasteurellen. Wenn im Betrieb nicht gegen die Rhinitis atrophicans geimpft wird und alle aufgeführten Unter-suchungsergebnisse negativ sind, kann eine Einstufung als PRa-unverdächtiger Bestand, oder falls gewünscht, auch eine Zertifzierung vorgenommen werden.

Ende 2009 sind 4 Schweinehalter, die im Ver-lauf der letzten Jahre ihre ursprüngliche Sau-enherde nach kompletter Räumung der Stall-anlagen gegen gesunde PRa-negative Tiere aus anderen Zuchtunternehmen ausgetauscht haben, dem Programm zur Bekämpfung und Überwachung der Rhinitis atrophicans beige-treten und haben ihre Bestände regelmäßig untersuchen lassen. Diese Bestände werden als PRa-unverdächtig eingestuft.

Die nachfolgende Tabelle 5 stellt den PRa-Sta-tus der am Programm teilnehmenden Betriebe der Jahre 2007 bis 2010 dar.

Von Betrieben, die über Impfung und Behand-lung den Infektionsdruck in ihren Sauenherden

stark gesenkt haben, werden neue Konzepte zur Jungsauenaufzucht entwickelt. Die bisherigen Erkenntnisse aus dem säch-sischen PRa-Bekämpfungsprogramm sowie die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit den Kolleginnen des SGD der Thüringer Tierseu-chenkasse lassen die Schlussfolgerung zu, dass es mit hoher Sicherheit möglich ist, durch eine örtlich und personell getrennte Haltung früh abgesetzter Ferkel unter defnierten Bedingungen aus PRa-positiven Sauenherden PRa-freie Jungsauen aufzuziehen.

Leider können ab dem Jahr 2011 keine Impfbeihilfen mehr gezahlt werden, auch Untersuchungskosten für die regelmäßige Labordiagnostik an der LUA dürfen durch die SächsTSK nicht mehr übernommen werden. Das Beihilfe-Recht der EU gestattet nur noch Beihilfen für Tierseuchen, die in der Liste der Krankheiten des Internationalen Tier-seuchenamtes und/oder dem Anhang der Ent-scheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 (ABl. EG Nr. L 224 S. 19) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind. Das trifft für die Rhinitis atrophicans nicht mehr zu. Sie wur-de außerdem von der Liste der meldepfichtigen Tierkrankheiten in Deutschland gestrichen.

PRa-Status 2007 2008 2009 2010

Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent

PRa-positive Bestände 9 75,1 (100,0) 9 69,2 (100,0) 7 50,0 (100,0) 7 53,8 (100,0)

» davon > 20 % positiver Befunde in der Stichprobe

2 22,2 5 55,6 0 0 2 28,3

» davon < 20 % positiver Befunde in der Stichprobe

5 55,6 2 22,2 5 71,4 2 28,3

» davon mit wiederholt negativer Stichprobe

2 22,2 2 22,2 2 28,6 3 42,8

PRa-überwachte Bestände 2 16,6 2 15,4 5 35,8 0

» davon mit wiederholt negativer Stichprobe

2 2 5

PRa-negative Bestände 1 8,3 2 15,4 2 14,3 6 46,2 Summe 12 100,0 13 100,0 14 100,0 13 100,0

Tab. 5: PRa-Status der untersuchten Betriebe (Vergleich der Jahre 2007 bis 2010)

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