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Abb. 9: Schwerpunkte der Verfahrens anweisung „Tiergesundheitsmanagement“
Abb. 10: Schwerpunkte der Verfahrens anweisung „Tierseuchenschutz“
12.5 Tiergesundheitsrichtlinie
Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Programm zur Sicherung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben vom 18. April 2005
Die Richtlinie hat zum Ziel, das Tiergesundheitsniveau in den Schweinebeständen in Sachsen als Voraussetzung für hohe tierische Leistungen und gesundheitlichen Verbraucherschutz anzuheben. Dazu ist ein formloser Antrag an den Schweinegesundheitsdienst (SGD) der Sächsischen Tierseuchenkasse zu stellen. Mit der Teilnahme verpfichtet sich der Tierhalter, seinen Schweinebestand nach den Anforderungen der Richtlinie zu führen.
Die Anforderungen der Tiergesundheitsrichtli-nie, die durch die teilnehmenden Betriebe zu erfüllen sind, beziehen sich auf zwei Schwer-punkte:
1. Tierhygienische Anforderungen – Maßnahmen der Tierseuchenprophylaxe
2. Anforderungen an das Tiergesundheits-management (TGM) zur Sicherung einer geringen Erkrankungshäufgkeit bei öko-nomisch bedeutsamen sowie verbraucher-schutzrelevanten Infektionskrankheiten und Parasitosen
Diese Anforderungen sind den betriebsspe-zifschen Bedingungen der teilnehmenden Betriebe anzupassen und in zwei betrieblichen Dokumenten, der „Verfahrensanweisung Tierseuchenschutz“ und der „Verfahrensan-weisung Tiergesundheitsmanagement“ schrift-lich festzulegen. Dem Schweine haltenden Landwirt im Freistaat Sachsen wird bei der Umsetzung dieser Richtlinie das fachspe-zifsche Beratungspotential des Schwei-negesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse, der Lebensmittelüberwa-chungs- und Veterinärämter (LÜVA) und des vom Tierbesitzer benannten Tierarztes sowie eine fachliche Begleitung der Maßnahmen zur Sicherung der Tiergesundheit komplex und konzentriert angeboten
Schwerpunkte der
Verfahrensanweisung „Tier-gesundheitsmanagement“
Analysen der Maßnahmen zur
» Produktionshygiene und Gesundheits-kontrolle
» Prophylaxe und Therapie
» Haltung und Fütterung
» Klimaführung
» Bekämpfung von Schadnagern und Fliegen
Schwerpunkte der Verfahrensanweisung „Tierseuchenschutz“
» Umsetzung des Schwarz-Weiß-Prinzips
» Verfahrensweise im Tierverkehr
» Entsorgung von tierischen Abprodukten und Kadavern
» Dokumentation des Besucher-und Fahrzeugverkehrs
» Erarbeitung und Aktualisierung des Tierseuchenalarmplanes
Durch Erfassung und Anpassung aller Para-meter des Tiergesundheitsmanagements, der Prophylaxe, Therapie und des Tierseuchen-schutzes soll die Gefährdung der Schweine haltenden Betriebe im Freistaat Sachsen durch Tierseuchen, andere ökonomisch bedeutsame Infektionskrankheiten und Parasitosen wirk-sam gemindert werden.
23 Schweineproduktionsbetriebe insgesamt nehmen zurzeit in Sachsen an der Tiergesund-heitsrichtlinie teil. Es sind 12 Zuchtbetriebe, 4 Aufzucht- und 7 Mastbetriebe.
Der SGD hat die Schweine haltenden Betriebe gemeinsam mit den Amtstierärzten und den betreuenden Tierärzten bei der Erarbeitung der nach der Richtlinie vorgeschriebenen Do-kumente maßgeblich beraten und unterstützt und war an der Überprüfung der bestätigten Teilnehmerbetriebe beteiligt.
Zur Anerkennung und Erneuerung der Richt-linie erfolgten im vergangenen Jahr in 12 Betrieben Besuche und Beratungen. Für alle überprüften Betriebe konnte wieder die ord-nungsgemäße Teilnahme bestätigt werden.
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