Page 62 - Jahresbericht2010

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1 4 . A r b e i t s b e r i c h t d e s F i s c h g e s u n d h e i t s d i e n s t e s

Leistungen des FGD für Fischhalter

1. Beratung zu tiergesundheitlichen Fragen, zur Fischhaltung, Rechtsvorschriften und Tierschutz bei Fischen

2. risikoorientierte Gesundheitsüberwachung der Fischbestände nach § 7 FiSVO 3. regelmäßige prophylaktische Untersuchung der Fischbestände im Rahmen der Betreuungsverträge sowie Wasseruntersuchungen 4. Untersuchungen auf Anforderung bei erhöhten Mortalitäten 5. Erarbeitung von Hygieneprogrammen

6. Unterstützung bei der Erarbeitung betriebsbezogener Sanierungskonzepte bzw. im Rahmen des KHV Tilgungsprogramm Sachsen

7. kurative Tätigkeit bei Fischen unter Anwendung, Rezeptur und Abgabe von Tierarznei­ mitteln

8. Beratung der Fischhalter zur Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung, Impfprophylaxe und Tierschutz der jeweiligen Tierart und Haltungsrichtung

sationstest (SNT) und Antikörper-ELISA) er-weiterte Aussagen zur Verbreitung des KHV in sächsischen Angelgewässern und Fischereibe-trieben zu erlangen und die Einsatzmöglichkeit der verschiedenen Methoden zum Nachweis des KHV unter unterschiedlichen Vorausset-zungen zu prüfen.

Im zweiten Projekt, „KHV-Antikörpernachweis im Zusammenhang mit der aktuellen Seuchen-situation und zur Erfolgskontrolle des KHV- Til-gungsprogramms“ wurden 610 Blutserumpro-ben aus 54 sächsischen Fischereibetrieben auf KHV spezifsche Antikörper untersucht und im Zusammenhang mit dem aktuellen Seuchen-geschehen ausgewertet (Abb. 3).

Zusätzlich agierte der FGD als Kooperations-partner in vier weiteren Projekten, die sich mit „Untersuchungen zu Verbreitungswegen der Infektion mit dem Koi-Herpesvirus (KHV) bei Fischen aus der Teichwirtschaft”, mit der „Desinfektion nach Ausbrüchen infektiöser Virusseuchen in Fischteichen“ und der Inter-aktion von Huminstoffen und KHV auseinan-dersetzen.

Das ganze Jahr über erfolgten außerdem Be-ratungen der Veterinärämter zur Genehmigung und Registrierung von Fischhaltungsbetrieben

gemäß §3ff der Fischseuchenverordnung bzw. zur Einordnung der Betriebe gemäß den Leit-linien zur risikoorientierten Tiergesundheits­ überwachung (2008/896/EG).

Der Fischgesundheitsdienst ist aktiv an der Aus- und Weiterbildung von Tierärzten, Auszu-bildenden der Fischerei sowie der Gewässer-warteschulung beteiligt. 14 Vorträge und 12 Stunden Vorlesung wurden im Jahresverlauf gehalten. Außerdem werden vierteljährlich Informationen im „Fischer und Angler in Sach-sen“ veröffentlicht.

Abb. 3: Blutprobenentnahme zur Serum­ gewinnung aus der kaudalen Hohlvene bei einem Karpfen

Die Ergebnisse aus den Projekten wurden erstmalig auf dem Fachtag Fischerei in Kö-nigswartha 2011 präsentiert und sind auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkas-se unter www.tsk-sachsen.de einzusehen.

Fischgesundheitsdienst

Dr. Grit Bräuer Dr. Kerstin Böttcher

Fachtierärztin für Fische Fachtierärztin für Fische

Sächsische Tierseuchenkasse Sächsische Tierseuchenkasse

Löwenstraße 7a Gutsstraße 1 01099 Dresden 02966 Königswartha Telefon: 0351 80608-18 Telefon: 035931 294-22 Fax: 0351 80608-12 Fax: 035931 294-28 Mobil: 0171 4836077 Mobil: 0171 4836094

E-Mail: braeuer@tsk-sachsen.de E-Mail: boettcher@tsk-sachsen.de

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