Page 63 - Jahresbericht2010

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1 4 . A r b e i t s b e r i c h t d e s F i s c h g e s u n d h e i t s d i e n s t e s

14.1 Fischgesundheitsprogramm

Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung von Fischseuchen – außer der Koi-Herpesvirus-Infektion – und Fischkrankheiten vom 17. November 2009

Das Programm hat das Ziel, die in der EU als nichtexotische Krankheiten eingeordneten anzeigepfichtigen Fischseuchen Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) sowie weitere OIE gelistete infektöse Erkrankungen, die in sächsischen Fisch-haltungsbetrieben eine wirtschaftliche Bedeutung erlangen könnten, zu diagnostizieren und wirkungsvoll zurückzudrängen.

Das Programm wurde 2010 nach den Anfor-derungen der RL 2006/88/EG mit Gesund-heits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Was-sertierkrankheiten durchgeführt. Der Fisch-gesundheitsdienst ist nach Artikel 10 der RL als ein mit der Gesundheit von Wassertieren qualifzierter Dienst und führt die risikoorien-tierte Untersuchungen nach §7 Fischseuchen-verordnung durch.

Insgesamt wurden 37 Fischereibetriebe, z.T. mehrmals jährlich auf Forellenseuchen bzw. -krankheiten untersucht. Im Zusammenhang mit einem Verlustgeschehen in den Winter-monaten wurde in einem Betrieb IHN bei Re-genbogenforellen nachgewiesen und in sieben Betrieben gab es VHS Befunde. Damit bewegt

sich der Nachweis der Forellenseuchen auf dem gleichen statistischen Niveau wie auch 2009 (Abb. 4). Bei einer Einzelfallbetrachtung stellt sich die Situation jedoch anders dar. Der IHN Nachweis konnte nur durch die PCR geführt werden. Es kann also davon aus-gegangen werden, dass kein auf Zellkultur vermehrungsfähiges Virus vorhanden war und die IHN bei dem stattgefundenen Verlustge-schehen eine untergeordnete bis keine Rolle spielte. Für den Betrieb ist ein solcher Befund, der unabhängig davon, ob klinische Anzeichen der Erkrankung vorhanden waren oder nicht, trotzdem von enormer Bedeutung, da eine weitere Verbreitung von Virus im Bestand bzw. mit Satzfschverkäufen verhindert werden kann. VHS Nachweise erfolgten ab Ende April des Jahres. Beim ersten Befund handelte es

Abb.3: Entwicklung der Fischseuchen in Sachsen

sich um Speisefsche, bei denen seit Wochen ein Verlustgeschehen zu verzeichnen war. Die differentialdiagnostischen Untersuchungen ergaben zunächst einen hochgradigen Befall mit Chilodonella, ein herzförmiger Haut- und Kiemenparasit, der bevorzugt bei Wasser-temperaturen um die 10°C zu Verlustgesche-hen führt. Die pathologisch anatomischen Veränderungen wiesen jedoch auf die VHS als Ursache des Verlustgeschehens hin. Als Einschleppungsursache des Virus kann der Zu-kauf von vermarktungsfähigen Speisefschen wenige Wochen vor den ersten klinischen Symptomen angesehen werden. Mitte Mai wurde der FGD zu einem Verlustgeschehen bei Rf1-2 (Betrieb A) hinzugezogen, welches zügig eine seuchenartige Verlaufsform annahm. Die Fische zeigten eine hochgradige Blutarmut

Jahre

Entwicklung anzeige- und meldepflichtiger Fischseuchen in Sachsen

IHN VHS SVC IPN

0

2

4

6

8

10

12

14

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Abb. 4: Entwicklung der Fischseuchen in Sachsen in den letzten 10 Jahren

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