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14.2 KHV-Programm
Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus (KHV) -Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben (KHV-Programm) vom 30. November 2010
Die Untersuchungsintensität im Rahmen des KHV-Programmes wurde im Jahr 2010 auf ähnlich hohem Niveau gehalten wie in den Jahren 2008 und 2009. So wurden insgesamt 395 Fischbestände aus 65 Betrieben oder Betriebsteilen auf das Vorhandensein des Koi-Herpesvirus (KHV) untersucht (Abb. 5). Die labordiagnostischen Untersuchungen erfolgten mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion) an der Landesuntersuchungsanstalt für das Ge-sundheits- und Veterinärwesen Sachsen.
Die Anzahl der Fischbestände mit KHV-Nach-weis ging weiter zurück (Abb. 7). Deutlich ver-ringerte sich die Zahl der betroffenen Betriebe von 24 auf 15 (Tab. 1).
Erstmalig seit 2003 war im Jahr 2010 kein neuer, bis dahin immer unverdächtig gewe-sener Betrieb von der KHV-Infektion betroffen. Hierfür ursächlich ist einerseits die unermüd-liche Aufklärung und Beratung der Betriebe zur Seuchenprophylaxe durch den FGD sowie die erhöhte Sensibilität der Fischhalter gegenüber der KHV-Infektion. Andrerseits führt die hohe KHV-Untersuchungsdichte auch bei klinisch unverdächtigen Satzfschbeständen zu einer gesteigerten Sicherheit vor der Einschleppung und Verbreitung des Erregers. Der Zukauf von Satzkarpfen darf nur aus Betrieben der KHV-Kategorie III (keine Infektion bekannt) oder II (Teilnahme an einem Überwachungs-programm) erfolgen. Karpfenhaltende Betriebe der KHV-Kategorie I (anerkannt seuchenfrei)
sind derzeit weder in Deutschland noch in anderen EU-Ländern vorhanden, da die EU noch keine Vorschriften dazu erlassen hat, wie diese Kategorie erreicht werden kann. Zusätzlich sollte der zu verkaufende Bestand (bei Karpfenbrut die Elterntiere) zeitnah mit negativem Ergebnis auf KHV untersucht worden sein. Über beides sollten vom Käufer schriftliche Nachweise verlangt werden.
Der Rückgang der Betriebe mit KHV-Nachwei-sen (Abb. 8) ist in erster Linie zurückzuführen auf eine erfolgreiche Bekämpfung der Seuche durch Ausmästen infzierter Fischbestände, gefolgt von gründlicher Abfschung, Trocken-legung und/ oder Desinfektion mit Branntkalk und Neubesatz mit unverdächtigen Fischen. In den meisten Fällen wurde diese Vorgehens-weise mit fnanzieller Unterstützung des Säch-sischen KHV-Tilgungsprogramms durchgeführt. Dazu wurden durch die Betriebe und den FGD betriebseigene und zum Teil auch betriebsü-bergreifende Konzepte entworfen, die unter der Leitung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und unter Mitwirkung der Veterinär- und Naturschutz-behörden in einer regionalen Arbeitsgruppe beraten und in allseitigem Einvernehmen festgelegt wurden.
In einzelnen Fällen konnte die Seuche durch betriebseigene Konzepte im Rahmen des KHV-Programms, die gemeinsam mit dem FGD bzw. dem Amtstierarzt erarbeitet und umgesetzt
wurden, eigenverantwortlich durch die Be-triebe zurückgedrängt werden.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 in 13 Betrie-ben bzw. Betriebsteilen die Bekämpfungsmaß-nahmen mit Erfolg umgesetzt.
Leider kam es in einem großen, zusammen-hängendem Tilgungsgebiet aus vier Haupter-werbs- und mehreren Nebenerwerbsbetrieben zu Rückschlägen während der Umsetzung des KHV-Tilgungsprogramms. Alleine in diesem Gebiet musste in 27 Fischbeständen die KHV-Infektion amtlich festgestellt werden. Somit erfolgten etwa 40% aller KHV-Nachweise 2010 in diesem Gebiet.
Eine denkbare Ursache hierfür liegt in der möglicherweise nicht ausreichenden Desin-fektion. Beispielsweise musste Branntkalk teilweise bei Eis und Schnee ausgebracht werden, aus naturschutzrechtlichen Gründen wurden die Schilfgürtel bei der Branntkalkbe-handlung ausgespart (Abb. 9). Einige Teiche konnten nicht per Hubschrauber gekalkt werden, sodass unter den gegebenen Bedin-gungen die angewandte Menge Branntkalk von 1000 kg/ha unter Umständen zu gering bemessen war.
Vorstellbar ist außerdem, dass die seuchen-hygienische Trennung von immer noch in den Betrieben vorhandenen, aber in anderen Teichgruppen befndlichen KHV-positiven Fischbeständen (latente Virusträger) aus verschiedenen Gründen nicht hinreichend um-setzbar war oder umgesetzt wurde. Insbeson-dere ist hier die Bedeutung Fisch fressender Tiere, die Kadaver weitertragen und anderswo zurücklassen, bei der Verbreitung des Erregers zu nennen.
Diskutiert wird weiterhin, dass Satzfschbe-stände mit falsch negativem Untersuchungs-ergebnis ausgesetzt wurden. Tatsächlich ist das KHV bei latenten Virusträgern schwer nachweisbar, da der Erreger sich in bestimmte Zellen zurückzieht und in einer sehr geringen Konzentration vorliegt. Es wurden jedoch stets die aktuell vom Friedrich-Loeffer-Institut (FLI, Nationales Referenzlabor für Fischseuchen) empfohlenen Methoden zur Erhöhung der
Tab. 1: KHV-Untersuchungen und Befunde in Sachsen 2003 - 2010
Jahr untersuchte
Betriebe/ Betriebsteile
Betriebe/-teile mit amtl. Fest-stellung
untersuchte Bestände
Bestände mit amtl. Feststellung 2003
53
3 80 5
2004 1 143 1
2005 6 194 28
2006 49 5 260 18
2007 57 14 324 83
2008 65 26 390 111
2009 60 24 437 68
2010 65 15 395 67
65
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