Die Tierkörperbeseitigung ist ein Teilgebiet der Tierseuchenbekämpfung. Sie dient der schnellen Beseitigung von Seuchenherden und der allgemeinen Seuchenprophylaxe.
Die Tierkörperbeseitigung in Deutschland war und ist eine öffentliche Aufgabe, die von funktions- und handlungsfähigen Institutionen getragen werden muss und als wesentliche Säule der Tierseuchenbekämpfung zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die Allgemeinheit dient. Die Grundlagen für die Tierkörperbeseitigung in Sachsen sind im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz zu finden (SächsAGTierNebG).
Der Tierbesitzer trägt nur 25% der Kosten für den Transport und die Beseitigung von Kadavern für Tierarten, für die Beiträge bei der Sächsischen Tierseuchenkasse zu entrichten sind. Die Erhebung dieser Gebühren erfolgt über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.
Die restlichen 75% der Kosten werden zu 33,3% vom Freistaat Sachsen, zu 33,3% von den sächsischen Kommunen und zu 8,4% von der Sächsischen Tierseuchenkasse getragen.
Im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Tierseuche wird der Tierbesitzer nicht mit Gebühren belastet. Die Finanzierung des Transportes und der Entsorgung erfolgt in diesem Fall zu gleichen Teilen durch das Land, die Kommunen und die Sächsische Tierseuchenkasse.
Staudaer Weg 1, 01561 Priestewitz OT Lenz
Das aktuelle Gebührenverzeichnis der Tierkörperbeseitigungsanstalt finden die auf folgender Seite
Webseite des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA)