Die Sächsische Tierseuchenkasse (nachfolgend TSK) kann Beihilfen & Leistungen für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wie auch für Hobbytierhalter gewähren.
In Abgrenzung zu Entschädigungsleistungen, welche auf gesetzlicher Verpflichtung gemäß Tiergesundheitsgesetz beruhen, handelt es sich bei den sonstigen Beihilfen um freiwillige Leistungen der TSK. Der Verwaltungsrat der TSK kann durch entsprechende Satzung mögliche Beihilfen & Leistungen festlegen. Dem Tierhalter wird damit eine Unterstützung für Vorbeugemaßnahmen sowie Maßnahmen für die Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten angeboten.
Die Beihilfen & Leistungen werden aus den Beiträgen der Tierhalter der jeweiligen Tierart, durch Zuschüsse des Freistaates Sachsen an die Tierseuchenkasse sowie aus Mittel der Europäischen Union finanziert.
Die einzelnen Beihilfen & Leistungen sind in mehreren Satzungen der TSK geregelt, da sie teilweise auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und damit Voraussetzungen beruhen.
Die einzelnen Satzungen der TSK können hier eingesehen werden:
(nachfolgende Abkürzungen: KMU= Kleinstunternehmer bzw. kleine und mittlere Unternehmen, GU= große Unternehmen)
Bezeichnung | Sächsisches Amtsblatt | Download |
Beihilfesatzung für den Agrarsektor (Konsolidierte Fassung) | ||
Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 29.10.2018 | (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 9) | |
1. Änderung - Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 28.04.2023 | (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 666) |
Satzung der näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Agrarsektor - gültig bis 31.12.2023
Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Aquakultursektor- gültig bis 31.12.2023
Bezeichnung | Sächsisches Amtsblatt | Download |
Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor (Konsolidierte Fassung) | ||
Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 29.10.2018 | (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 22) | |
1. Änderung - Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 28.04.2023 | (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 668) |
Satzung der näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Aquakultursektor - gültig bis 31.12.2023
Allgemeine Beihilfesatzung - gültig bis 30.06.2023
Leistungssatzung - gültig bis 31.12.2018
Bezeichnung | Sächsisches Amtsblatt | Download |
Leistungssatzung vom 29.04.2015 | (SächsABl. 2015 Nr. 40 S. 1350) | |
1. Änderung Leistungssatzung vom 09.11.2015 | (SächsABl. 2016 Nr. 13 S. 421) | |
2. Änderung Leistungssatzung vom 13.04.2016 | (SächsABl. 2016 Nr. 33 S. 1070) | |
3. Änderung Leistungssatzung vom 30.11.2016 | (SächsABl. 2017 Nr. 6 S. 195) | |
4. Änderung Leistungssatzung vom 16.11.2017 | (SächsABl. 2018 Nr. 8 S. 245) | |
5. Änderung Leistungssatzung vom 23.04.2018 | (SächsABl. 2018 Nr. 22 S. 707) | |
6. Änderung Leistungssatzung vom 29.10.2018 | (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 49) |
Diese Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.