Beihilfe- und Leistungssatzungen

Die Sächsische Tierseuchenkasse (nachfolgend TSK) kann Beihilfen & Leistungen für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wie auch für Hobbytierhalter gewähren.

In Abgrenzung zu Entschädigungsleistungen, welche auf gesetzlicher Verpflichtung gemäß Tiergesundheitsgesetz beruhen, handelt es sich bei den sonstigen Beihilfen um freiwillige Leistungen der TSK. Der Verwaltungsrat der TSK kann durch entsprechende Satzung mögliche Beihilfen & Leistungen festlegen. Dem Tierhalter wird damit eine Unterstützung für Vorbeugemaßnahmen sowie Maßnahmen für die Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten angeboten.   

Die Beihilfen & Leistungen werden aus den Beiträgen der Tierhalter der jeweiligen Tierart, durch Zuschüsse des Freistaates Sachsen an die Tierseuchenkasse sowie aus Mittel der Europäischen Union finanziert.

Die einzelnen Beihilfen & Leistungen sind in mehreren Satzungen der TSK geregelt, da sie teilweise auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und damit Voraussetzungen beruhen.


Die einzelnen Satzungen der TSK können hier eingesehen werden:

(nachfolgende Abkürzungen: KMU= Kleinstunternehmer bzw. kleine und mittlere Unternehmen, GU= große Unternehmen)


(Beihilfen für KMU, GU und Hobbytierhalter)

Die Beihilfesatzung für den Agrarsektor regelt die Grundsätze der Beihilfegewährung und wurde bei der EU- Kommission notifiziert. Die Notifizierung stellt u.a. die Grundlage für die Beihilfegewährung an nicht KMU- Betriebe dar. Somit ist die Gewährung von Beihilfen aus dieser Satzung an alle Tierhalter, unabhängig von der Unternehmensgröße, möglich.

Die in der o.g. Beihilfesatzung enthaltenen einzelnen Beihilfen werden in der Satzung über die näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates für den Agrarsektor konkretisiert (Höhe der Beihilfe, Antragsverfahren und Voraussetzungen der Beihilfegewährung)

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Beihilfesatzung für den Agrarsektor (Konsolidierte Fassung)  
Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1669)
Erste Änderung der Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 07.08.2024 (SächsABl. 2024 Nr. 36 S. 1024)

 

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Satzung der näheren Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor (Konsolidierte Fassung)  
Satzung der näheren Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1688)
Erste Änderung der Satzung der näheren Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 24.04.2024 (SächsABl. 2024 Nr. 28 S. 796)
Zweite Änderung der Satzung der näheren Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 07.08.2024 (SächsABl. 2024 Nr. 36 S. 1025)

(Beihilfen für KMU, GU und Hobbytierhalter)

Die Beihilfesatzung für den Aquakultursektor regelt die Grundsätze der Beihilfegewährung und wurde bei der EU- Kommission notifiziert. Die Notifizierung stellt u.a. die Grundlage für die Beihilfegewährung an nicht KMU- Betriebe dar. Somit ist die Gewährung von Beihilfen aus dieser Satzung an alle Tierhalter, unabhängig von der Unternehmensgröße, möglich.

Die in der o.g. Beihilfesatzung enthaltenen einzelnen Beihilfen werden in der Satzung über die näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates für den Aquakultursektor konkretisiert (Höhe der Beihilfe, Antragsverfahren und Voraussetzungen der Beihilfegewährung)

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Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1683)

 

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Satzung der nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1712)

(Beihilfen für KMU,  teilweise für GU; Hobbytierhalter)

Diese Satzung regelt die Grundsätze des Entschädigungsverfahrens und der Tierkörperbeseitigung. Außerdem enthält sie Regelungen zur Beratung durch den Tiergesundheitsdienst und zur Aufwandsentschädigung für Bienensachverständige.

Während das Entschädigungsverfahren und die Tierkörperbeseitigung bei der EU- Kommission notifiziert wurden und für alle Unternehmensgrößen gelten, können die Beratung durch den Tiergesundheitsdienst und die Leistung durch den Bienensachverständigen nur in KMU- Betrieben und Hobbytierhaltungen durchgeführt werden.

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Allgemeine Beihilfesatzung (Konsolidierte Fassung)  
Allgemeine Beihilfesatzung vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 661)
1. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 19.10.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 51 S. 1602)

De-minimis-Beihilfesatzung (Beihilfen für KMU, GU und Hobbytierhalter)

Eine De-minimis-Beihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen an Tierhalter gewährt werden, wenn deren Betrag als geringfügig anzusehen ist („Bagatellbeihilfe“).

In dieser Satzung sind Beihilfen geregelt, die nach den Rechtsvorschriften der o.g. Satzungen nicht beihilfefähig sind.

Dem Tierhalter werden u.a. Untersuchungen auf Krankheiten, die weder bei der OIE noch der EU gelistet sind, von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen in Rechnung gestellt.

Werden diese Untersuchungen im Rahmen von Programmen der TSK durchgeführt, kann dieser sogenannte „Eigenanteil“ in Form einer De-minimis- Beihilfe bei der TSK beantragt werden.

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De-minimis-Beihilfesatzung (Konsolidierte Fassung) 
De-minimis-Beihilfesatzung vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 26)
1. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 878)
2. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 29.11.2019 (SächsAbl. 2020 Nr. 4 S. 80) 
3. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 11.11.2021 (SächsAbl. 2022 Nr. 1 S. 26) 
4. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 02.11.2022 (SächsAbl. 2023 Nr. 4 S. 147) 
5. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 675)
6. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1716)

Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Agrarsektor- gültig bis 31.12.2023Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Agrarsektor- gültig bis 31.12.2023
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Beihilfesatzung für den Agrarsektor (Konsolidierte Fassung)  
Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 9)
1. Änderung - Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 666)

 

Satzung der näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Agrarsektor - gültig bis 31.12.2023

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Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor (Konsolidierte Fassung) 
Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 50)
1. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 870)
2. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 16.07.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 32 S. 1104)
3. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 70) 
4. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 10.11.2020 (SächsABl. 2020 Nr. 53 S. 1517)
5. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 06.01.2021 (SächsABl. 2021 Nr. 12 S. 295)
6. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 27.04.2022 (SächsABl. 2022 Nr. 52 S. 1510)
7. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 02.11.2022 (SächsABl. 2023 Nr. 4 S. 149)
8. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 670)
9. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 19.10.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 51 S. 1599)

 

Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Aquakultursektor- gültig bis 31.12.2023

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Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor (Konsolidierte Fassung)  
Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 22)
1. Änderung - Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 668)

 

Satzung der näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Aquakultursektor - gültig bis 31.12.2023

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Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor (Konsolidierte Fassung) 
Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 73)
1. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 874)
2. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 74)
3. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 10.11.2020 (SächsABl. 2020 Nr. 53 S. 1515)
4. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 11.11.2021 (SächsABl. 2022 Nr. 1 S. 24)
5. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 673)

 

Allgemeine Beihilfesatzung - gültig bis 30.06.2023

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Allgemeine Beihilfesatzung (Konsolidierte Fassung) 
Allgemeine Beihilfesatzung vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 41)
1. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 876)
2. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 76) 
3. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 26.02.2021 (SächsABl. 2021 Nr. 12 S. 297)
4. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 02.11.2022 (SächsABl. 2023 Nr. 4 S. 148)

 

Leistungssatzung - gültig bis 31.12.2018

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Leistungssatzung vom 29.04.2015  (SächsABl. 2015 Nr. 40 S. 1350)
1. Änderung Leistungssatzung vom 09.11.2015  (SächsABl. 2016 Nr. 13 S. 421)
2. Änderung Leistungssatzung vom 13.04.2016  (SächsABl. 2016 Nr. 33 S. 1070)
3. Änderung Leistungssatzung vom 30.11.2016  (SächsABl. 2017 Nr. 6 S. 195)
4. Änderung Leistungssatzung vom 16.11.2017 (SächsABl. 2018 Nr. 8 S. 245)
5. Änderung Leistungssatzung vom 23.04.2018 (SächsABl. 2018 Nr. 22 S. 707)
6. Änderung Leistungssatzung vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 49)

  Diese Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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