Sie sind noch nicht als Tierhalter bei der Sächsischen Tierseuchenkasse registriert? Melden Sie sich an.
Die Neugründung bzw. der Neubeginn einer Tierhaltung ist innerhalb von 30 Tagen an die Sächsische Tierseuchenkasse zu melden.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Nutzen Sie das nachfolgende Onlineformular.
- Senden Sie uns ein formloses Schreiben per Post.
Hinweise
Standort - Bitte beachten Sie, dass jeder Tierhalter nur einen Standort angeben kann. Tierhalter mit mehreren Standorten der Tierhaltung müssen jeden Standort separat melden.
Registriernummer - Diese Nummer wird vom zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erteilt - Bitte denken Sie auch an die Anmeldung Ihres Tierbestandes. Die Nummer kann auch zu einem späteren Zeitpunkt der Tierseuchenkasse mitgeteilt werden.
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in Sachsen
E-Mail – Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, da Sie nach Absenden der Meldung eine Bestätigung an diese Adresse erhalten, wenn Sie eine Adresse eingetragen haben.
Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zur Tierbestandsmeldung und zur Beitragserhebung nach § 20 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 23 Abs. 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und § 1 Abs. 1 Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. Die Sächsische Tierseuchenkasse speichert diese Daten für 10 Jahre und löscht sie anschließend. Sie haben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung oder Einschränkung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben. Die Eingabe dieser Daten willigen Sie in die Verarbeitung der Daten ein. Diese Daten werden nur für eventuelle Rückfragen benötigt.