PRRS - Porcine Respiratory and Reproductive Syndrome

Eine Krankheit bei Schweinen, die sowohl im Atemwegsbereich, als auch im Fortpflanzungsbereich vorkommt.


PRRS kann in Schweinezucht- und Mastbeständen zu beträchtlichen Verlusten und Leistungsdepressionen führen. Die Infektion wird durch ein Arterivirus ausgelöst, das über den Tierverkehr, über Sperma und über belebte sowie unbelebte Vektoren verbreitet wird. Es sind insbesondere Spätaborte ab dem 105. Trächtigkeitstag, lebensschwache Ferkel und erhöhte Umrauscherraten festzustellen. Des Weiteren kann das Virus Wegbereiter für andere Infektionen sein und zu erhöhten Verlusten bei Aufzuchtferkeln und Mastschweinen führen.

Die Erkrankung erfüllt aufgrund ihrer ökonomischen und epidemiologischen Bedeutung die Kriterien einer Seuche entsprechend der Verordnung (EU) 429/2016 und wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 3. Dezember 2018 als Seuche der Kategorien E und D eingeordnet. Dadurch ist PRRS innerhalb der EU überwachungspflichtig geworden.



Höhe der Beihilfe

  1. Übernahme der Kosten für die tierärztliche Blutprobenentnahme. Ausgenommen sind Blutprobenentnahmen bei Aborten (Abrechnung nach Abortprogramm) und Blutprobenentnahmen in Eberstationen, die im Zusammenhang mit den nach Anhang B Kapitel 2 der RL 90/429/EWG vorgeschriebenen Tests durchgeführt werden.

    Zuchtbetrieb 
    1. Tier 6,41 EUR 
    Reihenentnahme ab 2. Tier 3,85 EUR 
    Wegegeld 8,60 EUR

    sonstiger Betrieb 
    1. Tier 6,41 EUR 
    Reihenentnahme ab 2. Tier 3,85 EUR 
    Wegegeld 8,60 EUR

    Übernahme der Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen durch die TSK.


Voraussetzungen

Zur Übernahme der Kosten für die tierärztliche Probenentnahme übergibt der beauftragte Tierarzt den ausgefüllten und durch den Tierhalter unterzeichneten „Beihilfeantrag zur Abrechnung tierärztlicher Leistungen“ an die TSK. Diese prüft den Antrag und veranlasst die Auszahlung an den Tierarzt. Das Wegegeld ist für jeden Bestand einmal abzurechnen, unabhängig davon, ob die Verrichtungen an einem Tag oder an mehreren Tagen vorgenommen werden. Die Übernahme der Untersuchungsgebühren an der LUA Sachsen durch die TSK erfolgt nur, wenn auf dem Blutproben-Einsendeformular einer der nachfolgenden Vermerke entsprechend der betrieblichen Situation angegeben ist:

  1. „Untersuchung gemäß PRRS-Programm – PRRS- unverdächtiger Bestand“ oder
  2. „Untersuchung gemäß PRRS-Programm nach Absprache mit SGD – Impfbestand“ oder
  3. „Untersuchung gemäß PRRS-Programm nach Absprache mit SGD – Nichtimpfbestand“.

Erfolgt kein Vermerk, werden dem Tierhalter die Untersuchungskosten auf PRRS von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt.


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