West-Nil-Virus (WNV) - Information

Der Pferdegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse informiert:

Die West-Nil-Virus (WNV)-Erkrankung wird durch ein Virus hervorgerufen, das zur Familie der Flaviviridae gehört. Es tritt hauptsächlich bei Vögeln (Hauptwirt) auf. Als Fehlwirte können auch Pferde und Menschen (Zoonose) infiziert werden. Zwischen den Vögeln als Hauptwirte wird das WNV über blutsaugende Insekten übertragen. Das Pferd infiziert sich ebenfalls über blutsaugende Stechmücken, kann das Virus aber als Fehlwirt nicht weiter verbreiten.

Das WNV stammt ursprünglich aus Afrika und wurde erstmals 1937 im West-Nil-Distrikt in Uganda festgestellt. Seitdem erfolgte eine weltweite Übertragung auf alle Kontinente. In Europa trat es erstmals Anfang der 1960er Jahre in Frankreich auf. Bisher wurden vor allem aus süd- und südosteuropäischen Ländern (z. B. Griechenland, Italien, Ungarn, Österreich) Infektionen bei Mensch, Pferd und Vogel gemeldet.

Am 11. September 2018 wurde zum ersten Mal in Deutschland bei einem Pferd in Brandenburg das WNV nachgewiesen. Seit Mitte August 2019 erkrankten 29 Pferde an einer WNV-Infektion, wovon ein Großteil auf Grund der schweren Klinik und infausten Prognose eingeschläfert werden musste. Des Weiteren wurde bei 53 verendeten Vögeln das WNV gefunden (Stand 05.11.19).

In Sachsen sind bis dato acht Pferde erkrankt, in Sachsen-Anhalt fünfzehn, in Brandenburg fünf und in Thüringen eins. Eine Vielzahl der Erkrankungen beim Pferd wurde im Raum Halle-Leipzig beobachtet. Hier scheint nach Aussagen von Virologen das Virus in den Mücken überwintert zu haben und auf Grund hoher Temperaturen besonders gute Bedingungen für die Verbreitung vorzufinden.

In Deutschland ist eine Infektion mit WNV anzeigepflichtig. Das heißt, auch schon die Vermutung der Erkrankung ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen, welches den Verdacht auf WNV-Infektion abklären wird. Das Pferd als sogenannter Fehlwirt wird über blutsaugende Stechmücken angesteckt, welche sich davor bei Vögeln infiziert haben. Das Pferd kann das Virus jedoch nicht weiter verbreiten. Aus diesem Grund sind keine weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung im Pferdebestand notwendig. Die Inkubationszeit beträgt 7 – 10 Tage.

Das Virus kann sich unter optimalen Bedingungen schnell in einer neuen Population verbreiten, wie die Epidemie in den USA zeigte. Bis 1999 war Nordamerika frei von WNV. Nach dem Erstnachweis des Virus in New York wurde es stetig nach Westen verbreitet. Heute ist es dort endemisch, d. h. ständig vorhanden.

Werden Pferde mit dem WNV infiziert, zeigen sie oft keine oder sehr milde Symptome, die einer Erkältung ähneln (Fieber, Fressunlust, Abgeschlagenheit). Einige betroffene Tiere weisen Koliksymptome auf. Bei einem Teil der Pferde kann das Virus Gehirn und Rückenmark schädigen (ca. 8 %). Am häufigsten werden bei betroffenen Tieren dann Inkoordination (Ataxie) insbesondere der Hinterextremitäten, Zucken der Schnauze und Unterlippe sowie Zuckungen der Muskeln in Nacken-, Schulter- oder Brustbereich beobachtet. Die Zeichen können ein- oder beidseitig vorhanden sein. Es werden auch Verhaltensauffälligkeiten berichtet (z. B. Depressionen oder erhöhte Empfindlichkeit gegenüber äußeren Reizen, Stolpern, Neigung zur Seite und in schweren Fällen Lähmung der Hinterhand). Andere klinische Anzeichen, die auftreten können, sind Fieber, generalisierte Schwäche, Sehstörungen, Unfähigkeit zu schlucken, zielloses Wandern und Krämpfe. Die Art und der Schweregrad der klinischen Symptome hängen weitgehend von den vom Virus betroffenen Bereichen des zentralen Nervensystems und dem Ausmaß der Schädigung ab. Bei älteren Pferden ist die Erkrankungshäufigkeit tendenziell größer.

Viele der klinischen Symptome einer WNV-Erkrankung ähneln den Symptomen anderer neurologischer Erkrankungen beim Pferd (z. B. Bornasche Krankheit, Tollwut, Pferde-Herpesvirus-1 und Botulismus) und bedürfen damit der labordiagnostischen Abklärung.

Die Diagnose einer WNV-Infektion wird anhand der klinischen Symptome, von Blutuntersuchungen oder pathologisch-anatomischen Untersuchungen mit Virusnachweis gestellt.

Gegenwärtig gibt es keine spezifische antivirale Behandlung für WNV-Erkrankungen. Die Behandlung konzentriert sich deshalb auf die Kontrolle von Schmerzen und Entzündungen. Andere begleitende Maßnahmen wie intravenöse Flüssigkeitszufuhr, Sedation und Ernährungsunterstützung stellen wichtige Komponenten der Therapie dar. Verbessern sich die Symptome innerhalb von 3 – 7 Tagen deutlich, steigt die Chance auf eine Ausheilung innerhalb von 1 – 6 Monaten. Rund 30 % der schwerer erkrankten Pferde sterben oder müssen eingeschläfert werden. So erlagen bis 2012 in den USA 4.300 Pferde der Erkrankung.

Eine Reihe von Maßnahmen können ergriffen werden, um Pferde vor WNV zu schützen. Diese umfassen Managementstrategien, um die Mückenexposition zu reduzieren sowie gegen die Krankheit zu immunisieren.

In Deutschland sind derzeit 2 Impfstoffe gegen das WNV zugelassen (Proteq West Nile®, Fa. Merial und EQUIP WNV®, Fa. Zoetis). Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) am Friedrich-Loeffler-Institiut empfiehlt die Impfung der Pferde in betroffenen Gebieten ausdrücklich.

Um die Mückenexposition der Pferde und damit das Infektionsrisiko zu senken, sollten folgende Maßnahmen eingehalten werden:

  • Mückenbrutgebiete beseitigen (alte Behälter, Reifen, stehendes Wasser, Dachrinnen reinigen, Kunststoff-Planschbecken oder Schubkarren umdrehen, Viehtränken gründlich reinigen)
  • Pferde während der Dämmerung (Hauptflugzeit der Insekten) aufstallen oder dunkle Unterstände anbieten
  • nachts kein Licht in der Nähe der Pferde brennen lassen
  • Insektenfallen aufstellen
  • Insektenschutzmittel auftragen

Pferdebesitzer müssen, wie bei allen Krankheiten, gut über die möglichen Folgen einer Infektion mit diesem Virus informiert sein und geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Risiko der Erkrankung ihrer Pferde zu reduzieren. Vorbeugung ist der Schlüssel zur Kontrolle dieser Infektion. Bei Fragen können Sie sich an Ihren Tierarzt vor Ort oder den Pferdegesundheitsdienst wenden. 


  Kontakt zum Pferdegesundheitsdienst 


Die Beihilfe zur Impfung durch die Tierseuchenkasse besteht aus einem Zuschuss in Höhe von max. 20 EUR für eine Impfung pro gemeldetes Pferd und Jahr in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier .

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.