Vorlage zur Erstellung eines betrieblichen Maßnahmenplans zur Bekämpfung von Tierseuchen

Schweinehalter sind verpflichtet einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen.


Im Sächsischen Ausführungsgesetz zum neuen Tiergesundheitsgesetz vom 9.7.2014 wird der Tierhalter verpflichtet (§8) einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen, in dem für den Seuchenfall nötige Zuständigkeiten und Maßnahmen geregelt werden.

Um den Tierhaltern die Anfertigung eines solchen Plans zu erleichtern, hat der Schweinegesundheitsdienst eine Vorlage ausgearbeitet, die sich für jeden Betrieb individuell anpassen lässt.


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.