Das Koi-Herpes-Virus ist ein höchst infektiöses Virus.
Die durch das Cyprine Herpesvirus 3 verursachte Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) ist die gegenwärtig wirtschaftlich bedeutsamste Erkrankung bei Karpfen in sächsischen Aquakulturbetrieben und spielt eine bedeutsame Rolle beim Handel mit Satzfischen innerhalb Deutschlands und der EU. Auch in Angelgewässern führte die Seuche bereits zu Verlustgeschehen bei wildlebenden Karpfen. Die KHV-I ist eine gelistete Seuche nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law – AHL) und gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 in der Kategorie E eingeordnet.
Höhe der Beihilfe
diagnostische Untersuchung von Probenmaterial
Höhe
In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ
Voraussetzungen
Die Teilnahme am Programm erfolgt in Abstimmung mit dem Fischgesundheitsdienst (FGD).
näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Der Fischgesundheitsdienst (FGD) muss einbezogen werden.
Antrag
Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".