Diagnostik und Prophylaxe von Infektionskrankheiten in sächsischen Pferdebeständen.
Die Anzahl der Pferde in Sachsen nimmt stetig zu. Damit erhöhen sich durch die Teilnahme an Turnierveranstaltungen, Leistungsprüfungen, Ausbildungslehrgängen, Fohlen- und Stutenschauen, Körungen und den Pferdehandel die Infektionsmöglichkeiten. Des Weiteren werden Pferde zunehmend auch von Nichtfachleuten gehalten, die zum Teil nicht über Spezialwissen der Pferdehaltung und Pferdekrankheiten verfügen. Der größte Teil der Sport- und Freizeitpferde wird in Pensionsställen in einer seuchenhygienischen Einheit gehalten. Auf Grund der vielen Tierbesitzer stehen jedoch Einzeltierbehandlungen durch verschiedene Tierärzte im Vordergrund. Dies sind Faktoren, die die Entwicklung von Einzeltiererkrankungen zum Bestandsproblem begünstigen. Konsequenzen daraus sind Leistungsreduzierung, Nutzungsausfall, Etablierung von chronischen Krankheitsverläufen, Therapieaufwand, Werteverluste sowie mögliche Entschädigungsleistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse im Falle von anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ziel des Programms ist die Verbesserung der Diagnostik von Infektionskrankheiten in sächsischen Pferdebeständen, die Prophylaxe der Erregereinschleppung in den Bestand sowie ein Überblick über die Verbreitung von Infektionserregern. Im Zentrum stehen dabei die Erhebung des Infektionsstatus des Bestandes, eine Einstellungsuntersuchung von Zugängen sowie die Abklärung von akuten Infektionsgeschehen in Pferdebeständen. Die Diagnostik der beteiligten Erreger ist Grundlage einer effektiven Bestandsprophylaxe und ggf. - therapie. In Kenntnis der am Infektionsgeschehen beteiligten Erreger können gezielte Desinfektionsund Quarantänemaßnahmen getroffen werden.
Höhe der Beihilfe
diagnostische Untersuchungen:
Höhe
In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist die Abstimmung mit dem Pferdegesundheitsdienst (PGD).
näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA5 zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Agrarsektor an der LUA trägt gemäß § 32 Abs. 2 bzw. 3 SächsAGTierGesG die TSK.
Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Agrarsektor hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA in Rechnung gestellt.
Dieser Eigenanteil kann als De-minimis Beihilfe bzw. für Tierhalter die nicht als Unternehmen im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung bei der TSK beantragt werden (siehe De-minimis-Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse).
Voraussetzungen
Der Pferdegesundheitsdienst (PGD) muss einbezogen und der Quarantäneplan eingehalten werden.
Antrag
Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".