WNV-Programm (West-Nil-Virus)

Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.


Die West-Nil-Virus-Erkrankung (WNV) wird durch ein Virus hervorgerufen, das zur Familie der Flaviviridae gehört. Im Jahr 2018 wurde es erstmalig in der BRD nachgewiesen.

Das Virus kann sich unter optimalen Bedingungen schnell in einer zuvor nicht betroffenen (naiven) Vogelpopulation verbreiten, wie die Epidemie ab 1999 in den USA gezeigt hat, und endemisch werden, d.h. ständig vorhanden sein. Für Europa konnte nachgewiesen werden, dass ausreichende Brutstätten für Mücken und entsprechende Temperaturen sowie Zugvogelrouten und das Vorhandensein von WNV in vorherigen Jahren (in Sachsen zutreffend) mit neuen Fällen assoziiert sind. Es ist davon auszugehen, dass sich das WNV auch in Deutschland dauerhaft etabliert hat und somit eine ständige Bedrohung für die Tiergesundheit der sächsischen Pferde darstellt.



Höhe der Beihilfe

Impfung (Zuschuss):

Höhe

max. 20,00 EUR für eine Impfung pro gemeldetes Pferd und Jahr in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen.

näheres Verfahren

Der Tierhalter beantragt die Beihilfe für die Impfung mit dem Antragsformular „Beihilfeantrag- West-Nil-Virus- zur Prophylaxe der West-Nil-Virus-Erkrankung bei Pferden“ und unter Einreichung der Rechnungskopien bei der TSK.

Der Tierarzt erhält einen Beihilfebonus zur Einlösung bei der TSK.

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 2 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen und die TSK.


 

 

Antrag

 Beihilfeantrag West-Nil-Virus -Impfung (WNV)

Die Beihilfe kann nun auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

Beihilfeantrag stellen