Die Salmonellenüberwachung gewährleistet einen Überblick über die Salmonellenbelastung.
Salmonellen können vom Schwein auf den Menschen übertragen werden und umgekehrt (Zoonose). Gemäß Anhang I A der Richtlinie 2003/99/EG (Zoonose-Richtlinie) ist eine regelmäßige Salmonellenüberwachung notwendig, um einen Überblick über die Salmonellenbelastung in Schweinebeständen zu erlangen. Sie dient der Schätzung der Salmonellenprävalenz in Schweinebeständen, der Früherkennung des Salmonelleneintrags in einen Schweinebestand und bildet die Grundlage für Maßnahmen, um die Salmonellenprävalenz und das von ihnen ausgehende Risiko für die öffentliche Gesundheit i. S. d. VO (EG) 2160/2003 zu senken. Bundesrechtlich bestehen Vorgaben durch die Schweine-Salmonellen-Verordnung.
Rechtsgrundlage
Höhe der Beihilfe
Untersuchung der Blutproben, Kot-, Umgebungs- und Tupferproben (bakteriologische Untersuchungen):
Höhe
In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ
Voraussetzungen
Auf dem Untersuchungsantrag muss „Untersuchung gemäß Salmonellenmonitoring“ vermerkt sein.
näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die TSK.
Voraussetzungen
Auf dem Untersuchungsantrag muss „Untersuchung gemäß Salmonellenmonitoring“ vermerkt sein.
Der Schweinegesundheitsdienst (SGD) muss einbezogen und ggf. der betriebliche Maßnahmenplan eingehalten werden.
Antrag
Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".