SchwIP-Programm

Prävention von Schwanzbeißen sowie Schwanz- und Ohrrandnekrosen bei Schweinen in Sachsen.


Risikofaktorenanalyse und Beratung zur Reduzierung von Schwanzbeißen, Schwanz- und Ohrrandnekrosen sowie weiteren Symptomen des Entzündungs- und Nekrosesyndroms (Schwanznekrosen bei Saugferkeln, Laminitis und Zitzennekrosen) in Schweine haltenden Betrieben.



Höhe der Beihilfe

Höhe

De-minimis-Beihilfe zu den Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide. Die Untersuchungskosten können von Tierhaltern, die nicht als Unternehmen (im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV) gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide bei der Sächsischen Tierseuchenkasse beantragt werden.

näheres Verfahren

Für die Beantragung der De-minimis-Beihilfe bzw. der Leistung ist der „De-minimis-Beihilfe- und Leistungsantrag“ der Sächsischen Tierseuchenkasse zu verwenden.

 

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die Sächsische Tierseuchenkasse.


Antrag

 De-minimis-Beihilfeantrag

Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

Beihilfeantrag stellen