Newcastle Disease (ND)

Die Newcastle Disease (Newcastle-Krankheit) ist eine hochansteckende Viruskrankheit.


Ziel des Programmes ist es, Bestände mit unzureichendem Impfschutz zu identifizieren, Fehler bei der Impftechnik und Lücken im Impfregime zu analysieren und durch geeignete Maßnahmen abzustellen. Das Programm sichert einen flächendeckenden Schutz gegen die ND und dient der Seuchenprävention. Den Tierhaltern werden durch die Kontrollen die Notwendigkeit und die Bedeutung der Impfung gegen die ND vermittelt. Das Verantwortungsbewusstsein der Halter wird dadurch sensibilisiert.


Rechtsgrundlage

Untersuchungen von Blutproben gemäß dem Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung der Newcastle Disease durch serologische Kontrolle der Impfung und Beratung zur Optimierung des Impfschutzes (ND- Programm) vom 3. Dezember 2012 (SächsABl. 2013 S. 306), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 26. November 2013 (SächsABl. SDr. S. S 911).

 ND-Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse


Höhe der Beihilfe

Übernahme der Kosten für tierärztliche Blutprobenentnahme nach Nummer 2 Buchstabe a und b gemäß Programm:

1. und jedes weitere Tier 3,21 EUR pro Tier
Wegegeld 8,60 EUR

Die Kosten trägt das Land gemäß § 29 Nummer 1 SächsAGTierGesG.


Voraussetzungen

Zur Übernahme der Kosten für tierärztliche Probenentnahme übergibt der beauftragte Tierarzt den ausgefüllten und durch den Tierhalter unterzeichneten „Beihilfeantrag zur Abrechnung tier- ärztlicher Leistungen“ an das zuständige LÜVA. Der Amtstierarzt prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, zeichnet sachlich richtig und sendet den Antrag an die TSK. Diese prüft die Anträge und veranlasst die Auszahlung an den Tierarzt. Das Wegegeld ist für jeden Bestand einmal abzurechnen, unabhängig davon, ob die Verrichtungen an einem Tag oder an mehreren Tagen vorgenommen werden.


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