BVD-Programm (Bovinen Virusdiarrhoe/Mucosal Disease)

Die BVD/MD ist eine durch ein Pestivirus hervorgerufene Infektionskrankheit der Rinder, die weltweit verbreitet ist, zu klinischen Erkrankungen mit hohen Verlusten führen kann und als wirtschaftlich bedeutsam eingeschätzt wird.


Die BVD/MD ist eine durch ein Pestivirus hervorgerufene Infektionskrankheit der Rinder, die weltweit verbreitet ist, zu klinischen Erkrankungen mit hohen Verlusten führen kann und als wirtschaftlich bedeutsam eingeschätzt wird. Das klinische Bild ist vielfältig, zumal aufgrund der immunsuppressiven Eigenschaft des Virus, Sekundärinfektionen das Erscheinungsbild prägen können. Neben der horizontalen Übertragung des Virus von Tier zu Tier spielt die vertikale Infektion während der Trächtigkeit von Muttertier zu Kalb eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Infektion, da mit der Entstehung von persistent infizierten Tiere (PI-Tiere) die Grundlage für neue Infektionskreisläufe gelegt wird.

Die Maßnahmen auf der Grundlage der nationalen BVDV-Verordnung haben in Deutschland zu einem sehr deutlichen Rückgang der Infektionen in den Rinderbeständen geführt, die Anzahl der persistent infizierten Tiere (PI-Tiere) ist extrem gering. In Sachsen wurden seit Januar 2019 keine PI-Tiere mehr gefunden. EU-rechtlich ist die BVD/MD gemäß der DVO (EU) 2018/1882 als Tierseuche der Kategorie C gelistet und die grundlegenden Vorgaben zu Seuchenpräventions- und Bekämpfungsmaßnahmen ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law, AHL) ) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689.

Der Freistaat Sachsen ist in Bezug auf BVD amtlich anerkannt seuchenfrei. Zur Aufrechterhaltung des sächsischen Status „seuchenfrei von BVD“ muss Sachsen die Bedingungen gemäß Artikel 41 Verordnung (EU) 2016/429 sowie Artikel 81 i. V. m. Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 erfüllen. Es besteht ab dem 01. April 2021 im Gebiet des Freistaates Sachsen ein grundsätzliches Impfverbot. Im Falle der Feststellung der Tierseuche BVD ordnet die zuständige Behörde verschiedene Maßnahmen an, die der Tierhalter1 entsprechend umzusetzen hat.



Höhe der Beihilfe

a. Untersuchung von Blut-, Milch-, Gewebeproben:

Höhe

In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ

Voraussetzungen

Es handelt sich um Untersuchungen an der LUA zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ eines Mitgliedstaates oder Zonen von Mitgliedstaaten in Bezug auf BVD/MD der Rinder gemäß näherer Anweisung des LÜVA bzw. im Rahmen amtstierärztlich angeordneter Abklärungsuntersuchungen aufgrund fraglicher oder positiver BVD/MD-Befunde. 

näheres Verfahren

Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden, sofern die Proben nicht vom Sächsischen Landeskontrollverband e.V. (LKV) an die LUA weitergeleitet werden. 

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen.

 

b. Impfung (Zuschuss):

Höhe

maximal 4,00 EUR pro Tier und Jahr und Betrieb auf der Grundlage der an die TSK gemeldeten Rinder und in Abhängigkeit der vorgelegten Rechnungen

Voraussetzung

Beihilfe an den Tierhalter für amtlich angewiesene Impfungen gegen BVD/MD nach Vorlage der Anordnung der Impfung und der Rechnungen. Die Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn  die Impfung in einem betrieblichen Maßnahmenplan unter Einbeziehung des Rindergesundheitsdienstes (RGD) festgelegt wurde.

näheres Verfahren

Der Tierhalter stellt einen Beihilfeantrag (Antragsformular: „Beihilfeantrag Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease zur Bekämpfung der BVD/MD“) für die Beantragung einer Beihilfe zur Impfung unter Angabe seiner TSK-Nummer und Vorlage der Kopien der Impfanordnung und der Kopien der Rechnungen bei der TSK.

Der Tierarzt erhält einen Beihilfebonus in Höhe der Impfbeihilfe zur Einlösung bei der TSK.

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 2 SächsAGTierGesG die TSK.

 

c. Merzungsbeihilfe (Zuschuss):

Höhe

PI-Tier (persistent infiziertes Tier)

100,00 EUR pro Tier

Voraussetzungen

Beihilfe zur unverzüglichen Merzung von persistent BVDV-infizierten Rindern nach Feststellung eines Ausbruchs von BVD/MD durch das zuständige LÜVA².

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einbeziehung des Rindergesundheitsdienstes (RGD) in die Klärung des epidemiologischen Sachverhaltes.
  • Tier ist persistent infiziert gemäß § 1 Nummer 3 BVDV-Verordnung.

Merzungsbeihilfen werden nicht gewährt, sofern für diese Tiere eine Entschädigung erfolgt. Die Beihilfe ist an das nicht schuldhafte Verhalten des Tierhalters gebunden.

näheres Verfahren

Der Tierhalter stellt einen Beihilfeantrag (Antragsformular: „Beihilfeantrag - Merzung BVD- zur Merzung persistent BVDV-infizierter Rinder im Zusammenhang mit der Bekämpfung der BVD/MD“) unter Angabe seiner TSK-Nummer und des Nachweises, dass das betreffende Tier persistent infiziert ist (Untersuchungsergebnisse) bei der TSK.

Merzungsbeihilfen werden direkt an den Tierhalter gezahlt.

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 2 SächsAGTierGesG die TSK.


Voraussetzungen

Der Rindergesundheitsdienst (RGD) muss einbezogen werden.


 

 

Antrag

 Beihilfeantrag BVD/MDMerzung

 

 Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen

 Antrag zur Untersuchung von Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen - Untersuchung von Milchproben auf AK gegen BVD

Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

Beihilfeantrag stellen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.