Jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Pferden, Bienen und Fischen ist verpflichtet, der Tierseuchenkasse jährlich seinen aktuellen Tierbestand zu melden. Stichtag ist der Stand am Neujahrstag 2022.
Die Tierbestandmeldung können Sie ganz bequem online durchführen.
Melden Sie sich hier für Ihren persönlichen Servicebereich "WEB-TSK" an, um Ihre Tierbestandsmeldungen und Daten ganz bequem online zu verwalten oder Ihre erhaltenen Beihilfen einzusehen.
Der Benutzername kann durch folgende Eingabe erfolgen
- TSK-Nummer oder
- Registriernummer oder
- autorisierte E-Mail Adresse
Das automatisch generierte Kennwort finden Sie auf Ihrem Meldebogen. Sollten Sie ein eigenes Kennwort vergeben haben, nutzen Sie bitte dieses. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, oder sollte dieses nicht funktionieren, lassen Sie sich bitte eine neues Kennwort generieren.
Bitte beachten Sie auch die Nachmeldepflicht. Sollten Sie die Tierhaltung beendet haben, müssen Sie uns dies ebenso mitteilen.
Die Höhe der Beiträge können Sie über unseren Beitragsrechner ermitteln.