Änderung der Beilhilfen für die Varroabekämpfung ab 2025

Die Grundlage für die Gewährung der Beihilfe zur medikamentellen Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroose, stellte bis 2024 u.a., die Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (SMS) zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen vom 12. Oktober 1994 (SächsABl. S. 1363) dar.


Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden bis zu 90% aus Fördermitteln bezuschusst. Grundlage für diese Förderung ist der Maßnahmekatalog des Freistaates Sachsen zum Erhalt und zur Zucht von gesunden und resistenten Bienenvölkern. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Beihilfe die zu je 50 % aus Mitteln der Europäischen Union und dem Sächsischen Haushalt gezahlt wurde. Die Antragstellung auf Förderung der Maßnahme erfolgte jährlich durch die Sächsische Tierseuchenkasse beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) Sachsens waren maßgeblich am Beihilfeverfahren durch Bereitstellung räumlicher und personeller Kapazitäten beteiligt.

Das SMS beteiligte sich zu 70 % an den von der TSK zu tragenden Kosten vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Eigenanteil der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) an den Kosten wurde bis 2024 aus den Tierseuchenkassenbeiträgen der Imker finanziert. 


Die Richtlinie für die Gewährung der Beihilfe zur medikamentellen Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroose aus dem Jahr 1994 hat einer rechtsförmlichen Prüfung des SMS nicht mehr Stand gehalten und musste somit aufgehoben werden. Somit entfiel auch die Rechtsgrundlage zur Beteiligung der zu tragenden Kosten an der Maßnahme.

Eine Übernahme dieser Finanzierungsanteile durch die TSK lässt sich allein aus den Beiträgen der Imker nicht generieren. Zudem musste festgestellt werden, dass inzwischen weniger als 50% der sächsischen Imker diese Förderung genutzt haben. Dies ist ein Indiz, dass auch andere, wie biologische Methoden erfolgreich Anwendung finden.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier:  https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=37177

Der Vorstand des Landesverbandes der Sächsischen Imker e.V. prüft derzeit, ob ggf. alternativ andere Behandlungsmethoden (Bannwabe, Verdampfer usw.) für die Vereine gefördert werden könnten, um die Imker weiterhin bei der Bekämpfung der Varroa-Milbe zu unterstützen.

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