Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.
Ein wichtiger Indikator für das Tierwohl ist die Sicherung der Tiergesundheit bei Fischen. Sie ist u.a. Voraussetzung für die Verringerung bzw. Verhinderung des Einsatzes von Tierarzneimitteln sowie die optimale Aufzucht der Fische. Treten Krankheiten im Fischbestand auf, müssten diese dementsprechend behandelt werden. Besonders in aquatischen Haltungssystemen ist es kaum möglich, erkrankte Tiere zu isolieren, so dass in der Regel der gesamte Fischbestand behandelt werden muss. Umso wichtiger ist es, Risikofaktoren und Krankheiten frühzeitig zu erkennen, um den Einsatz von Arzneimitteln so gering wie möglich zu halten.
Höhe der Beihilfe
Früherkennung
Höhe
In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ.
näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Aquakultursektor an der LUA trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen und gemäß § 32 Abs. 2 bzw. 3 SächsAGTierGesG die TSK.
Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Aquakultursektor hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA in Rechnung gestellt. Dieser Eigenanteil kann als De-minimis Beihilfe bzw. für Tierhalter die nicht als Unternehmen im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung bei der TSK beantragt werden (siehe De-minimis-Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse).
Voraussetzungen
Der Fischgesundheitsdienst (FGD) muss einbezogen werden.
Antrag
Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".