Teichwirtschaft Koselitz und Kodersdorf befinden sich jetzt in Bezug auf die Koi-Herpesvirus (KHV) –Infektion in der Kategorie I („seuchenfrei“).
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 17. Mai 2016 wurden mit der Neunundzwanzigsten Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung der tierseuchenrechtlichen Zulassung von Schutzgebieten (Zonen und Kompartimenten), die frei von infektiöser hämatopoetischer Nekrose (IHN), viraler hämorrhagischer Septikämie (VHS), Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV) und Weißpünktchenkrankheit sind, die beiden ersten Karpfenteichwirtschaften Deutschlands als KHV-freie Kompartimente zugelassen.
Die sächsischen Teichwirtschaften in Koselitz, Inhaber Thomas Richter, und in Kodersdorf, Inhaber Jürgen Kittner, befinden sich jetzt in Bezug auf die Koi-Herpesvirus (KHV) –Infektion in der Kategorie I („seuchenfrei“). Beide Betriebe haben zuvor ein vierjähriges Untersuchungsprogramm durchlaufen, das nicht nur aus regelmäßigen klinischen Untersuchungen durch den Fischgesundheitsdienst, sondern auch aus einer vorgeschriebenen Mindestanzahl an labordiagnostischen Untersuchungen auf das Koi-Herpesvirus (KHV) bestand. Eine weitere Voraussetzung zur Erlangung der Kategorie I ist die Umsetzung betrieblicher Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise bauliche Strukturen zum Schutz vor Überschwemmung und vor dem Eindringen von Wildfischen und Prädatoren sowie die Durchführung regelmäßiger Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Die Unterhaltung eines eigenen Laichfischbestandes und Verzicht auf Zukäufe von Karpfen aller Altersstufen minimiert ebenfalls das Risiko, den Erreger in den Betrieb einzuschleppen.
Alternativ könnten Karpfenbrut und Satzfische aus anderen Kategorie-I-Betrieben zugekauft werden, die es aber bis zum 17. Mai 2016 - zumindest in Deutschland - nicht gab. Nicht zuletzt wurden auch biogeografische Bedingungen berücksichtigt, wie die Lage im Wassereinzugsgebiet und das Fehlen empfänglicher Fische im Oberlauf. Die Gesamtsituation wurde gemeinsam von den Betrieben, den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern sowie dem Fischgesundheitsdienst sehr ausführlich dokumentiert und als Erklärung über die Landesdirektion Sachsen und das Sächsische Ministerium für Soziales bis an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weitergeleitet. Die Erklärung ist dann gemäß Artikel 50 dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU vorzulegen und von dieser als Informationspunkt in die Tagesordnung für die nächste Tagung aufzunehmen. Die Erklärung wird dann, sofern es keine Rückfragen an den Mitgliedsstaat gibt, 60 Tage nach diesem Termin wirksam. Weil das Verfahren sehr zeit- und arbeitsaufwändig war und es sich zudem um zwei Präzedenzfälle im Hinblick auf die Erklärung der KHV-Freiheit handelt, freuen wir uns besonders über das positive Ergebnis und unterstützen gerne weitere Teichwirtschaften dabei, die Kategorie I bezüglich des KHV-Seuchenstatus zu erlangen.
Abb. 2 Zulaufgraben (Mitte) nach Passage mehrerer Filter sowie Umlaufgraben (rechts) Teichwirtschaft Kodersdorf | Abb. 3 Geografische Grenzen des Kompartiments TW Koselitz |
Abb.4 Zulauf der TW Koselitz, Wehr an der Großen Röder |
Frau Dr. Grit Bräuer und Frau Dr. Kerstin Böttcher