Aktuelle Informationen für Teichwirtschaften
Die Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) bei Karpfen hat seit ihrem Erstnachweis in Sachsen im Jahr 2003 mehrjährig zu massiven, teilweise existenzbedrohenden Verlusten in betroffenen Teichwirtschaften geführt. Mit dem durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) erstmalig im Jahr 2006 aufgelegten KHV-Programm gelang über komplexe, z.T. überbetriebliche Sanierungskonzepte unter Einbeziehung der Teichwirtschaften, Veterinär- und Naturschutzbehörden die Zurückdrängung der KHV-I im Freistaat. Umfangreiche Gebiete im Freistaat waren seither KHV-unverdächtig oder konnten vor dem Eintrag des KHV geschützt werden.
Seit 2023 ist ein vermehrtes Auftreten der Virusinfektion in Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern zu beobachten. Diese Entwicklung ist Anlass, zur Vorbeugung – insbesondere Schärfung der betriebseigenen Biosicherheitsmaßnahmen - und Bekämpfung dieser Tierseuche zu informieren. Wichtige Hinweise zur Prophylaxe, Bekämpfung sowie förderrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Förderrichtlinie TWN/2023 und Fördermöglichkeiten für Prävention und Bekämpfung über die Förderrichtlinie AuF/2023 sind unter:
abrufbar.
Die KHV-I gilt seit 2021 gemäß Tiergesundheitsrechtsakt (VO (EU) 2016/429) als Seuche der Kategorie E. Erhöhte Mortalitäten sind unverzüglich von einem Tierarzt abklären zu lassen. KHV-Verdacht ist sobald als möglich der zuständigen Behörde zu melden.
Die Teilnahme am aktuellen KHV-Programm ermöglicht dem Teichwirt umfangreiche Beratung zu Prophylaxe und Bekämpfung sowie Untersuchungen auf KHV und ist zwingende Voraussetzung für die Beantragung von etwaigen Tierverlust-Beihilfen.
Rechtsgrundlage
Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur risikobasierten Überwachung und freiwilligen Bekämpfung der Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) der Karpfen in sächsischen Aquakulturbetrieben (KHV-Programm) vom 11.11.2021 (SächsABl. 2022 Nr. 1 S. 12).