Hier finden Sie Informationen zur Krankheit, zum Schutz Ihrer Tiere, zu den offiziellen Meldewegen und zu möglichen Bekämpfungsmaßnahmen.
Die Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) ist eine meldepflichtige Viruserkrankung von Karpfen (Cyprinus carpio) aller Zuchtformen inkl. Koi. Sie ist nahezu weltweit verbreitet und kann zu hohen Verlusten und wirtschaftlichen Schäden in Fischhaltungsbetrieben führen. Für den Menschen ist die KHV-I nicht gefährlich.
Was ist die Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I)?
- Erreger: Cyprines Herpesvirus 3 (CyHV3), gehört zur Familie der Herpesviren mit den typischen Eigenschaften – überlebende Tiere bleiben Virusträger
- Wirtsspezies: Karpfen (Cyprinus carpio) aller Zuchtformen und Karpfenhybriden
- Überträgerarten: Goldfisch (Carassius auratus), Giebel (Carassius gibelio), Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella), Kaulbarsch (Gymnocephalus cernua), Silberkarpfen (Hypophthalmichthys molitrix), Plötze (Rutilus rutilus), Schleie (Tinca tinca)
- Übertragungswege:
- häufig durch Besatz mit latent (unerkannt) infizierten Karpfen oder Überträgerarten
- direkt von Fisch zu Fisch
- über kontaminierte Gerätschaften (z.B. Kescher, Netze, Fahrzeuge) möglich
- über fischfressende Wildtiere (z.B Vögel, Wildschweine, Füchse), die infizierte Fische verschleppen und anderswo fallen lassen
- illegaler Besatz mit Zierfischen aus privaten Gartenteichen
- nur sehr kurze Strecken über das Wasser
- Krankheitsverlauf:
- Inkubationszeit 4 – 7 Tage bei 18 – 25 °C Wassertemperatur
- latente Infektion ohne Symptome über langen Zeitraum möglich
- bei Ausbruch meist 60 – 80 % Verluste über einen Zeitraum von zwei Wochen, auch Totalverlust möglich
Erkennung der Symptome – Wann besteht Verdacht?
- erste Symptome:
- Häufung fischfressender Vögel am Teich
- Apathie, Futterverweigerung, teilweise auch Hyperaktivität
- Randsteher, Pulkbildung unter der Wasseroberfläche
- Ziehen zum Zulauf
- typische Symptome:
- eingesunkene Augen (Enophthalmus)
- Hautveränderungen, dunkle Flecken, vermehrte Schleimbildung bis Schleimverlust (Sandpapiereffekt), konzentrische Hautnekrosen, Geschwüre, Verpilzungen
- Kiemenschwellung, Kiemennekrose
- in manchen Fällen sind nicht alle typischen Symptome vorhanden
- Handlung bei Verdacht:
- sofort den Hoftierarzt bzw. Fischgesundheitsdienst hinzuziehen
- Amtstierarzt und Veterinäramt informieren
- nach Möglichkeit Zu-/ Ablauf stoppen
- Tierbewegungen im und vom Betrieb stoppen
- separate Gerätschaften am betroffenen Teich verwenden
- verendete Fische gründlich ablesen und über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgen
- Dokumentation der Verluste
- Reinigung und Desinfektion aller verwendeten Gerätschaften und Schutzkleidung
Aktuelle Lage
- Verbreitung
- 1996 erstmalig in Israel beschrieben bei Koi und Nutzkarpfen
- 1998 Erstnachweis in Deutschland
- 2003 Erstnachweis in Sachsen bei Nutzkarpfen
- inzwischen nahezu weltweit verbreitet
- aktuelle Situation in Sachsen
- sächsische Karpfenproduktion teilweise durch erhebliche Ausfälle existenziell gefährdet
- seit einigen Jahren wieder zunehmende Fallzahlen bei Nutzkarpfen
- in den letzten 20 Jahren umfangreiche gemeinsame Aktionen des Sozialministeriums, des Landwirtschaftsministeriums und der Sächsischen Tierseuchenkasse
- vielfältige Programme und Projekte zur Überwachung und Bekämpfung der Seuche, zur wissenschaftlichen Erforschung und zur Unterstützung der Teichbewirtschaftung erfolgten
- seit 2024 zusätzlich gemeinsames Projekt mit dem Landesfischereiverband zur Statuserhebung in sächsischen Aquakulturbetrieben, um weitere Optionen der Bekämpfung zu entwickeln
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Pressemitteilung des SMS zum Koi-Herpesvirus Oktober 2024
Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)
Wie kann ich meine Tiere schützen? Schutzmaßnahmen und Prävention
- betriebliche Hygiene
- regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen
- separate Gerätschaften in verschiedenen epidemiologischen Einheiten nutzen
- weitere Biosicherheitsmaßnahmen
- möglichst auf Zukauf verzichten, falls doch erforderlich:
- Zukauf nur aus Betrieben mit Zertifikat der KHV-Unverdächtigkeit der Sächsischen Tierseuchenkasse, wenigstens mit aktuellem negativem KHV-Untersuchungsbefund
- bei Brutzukauf: Untersuchungsbefund der Elterntiere fordern
- keine Bestandsvermischungen
- Trennung von Vermarktung und Produktion
- nach Möglichkeit Betretungsverbot des Tierhaltungsbereichs für unberechtigte Personen
- Aushilfsfischer mit betriebseigener Schutzkleidung ausstatten, die im Betrieb bleibt
- Impfung: derzeit nicht möglich
- Wirtschaftlicher Schutz:
- Anmeldung der Nutzfischhaltung beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse ist Pflicht -> ermöglicht auch Antragstellung auf Tierverlustbeihilfe
- Teilnahme am KHV-Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse verringert das Risiko einer unbemerkten Einschleppung
Was passiert im Ausbruchsfall? – Bekämpfung der Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I)
Gemäß der EU-Tiergesundheitsverordnung (Animal Health Law, AHL) wurde die KHV-I in die Kategorie E eingestuft. Damit ist sie zwar überwachungspflichtig, jedoch nicht bekämpfungspflichtig.
1. Anzeigepflicht und Untersuchung
- bei Verdacht auf KHV-I oder unklarem Erkrankungs-/ Verlustgeschehen ist das Veterinäramt zu informieren
- außerdem ist ein Tierarzt bzw. der Fischgesundheitsdienst hinzuzuziehen, der die Fische untersucht und Proben entnimmt
- Untersuchung der Proben erfolgt in der Regel an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
2. freiwillige Bekämpfung
- als Seuche der Kategorie E werden im Ausbruchsfall der KHV-I in der Regel keine amtlichen Maßnahmen angeordnet
- gemäß EU-Tiergesundheitsverordnung ist der Tierhalter jedoch dazu verpflichtet, beim Verbringen seiner Tiere den Gesundheitsstatus der Tiere im Zielgebiet nicht zu gefährden
- auch im Eigeninteresse des Fischhalters sollte die KHV-I zurückgedrängt werden, um eine Ausbreitung der Seuche und weitere Fischverluste zu verhindern
3. mögliche Bekämpfungsmaßnahmen
- gründliches Ablesen verendeter Fische und Entsorgung über Tierkörperbeseitigungsanstalt
- Wasserfluss stoppen
- Verwendung separater Gerätschaften oder penible Reinigung und Desinfektion
- Isolation des betroffenen Fischbestandes, Ausmästen, Vermarktung als Speisefisch
- Desinfektion der Haltungseinheit
- Trockenlegen, Auswintern oder Sömmern
- Fischgruben- und Feuchtstellendesinfektion mit Branntkalk
- oder Branntkalkbehandlung des bespannten Teiches
- Fischgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse hilft bei Erstellung betrieblicher Bekämpfungskonzepte
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| Pulkbildung | vermehrte Schleimbildung und Verpilzung |
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| verendete Fische am Zulauf | Hautnekrosen |
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| verpilzte Hautnekrosen | Kiemennekrosen |
| Enophthalmus und Kiemennekrose |
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| Kardinalsymptome an Haut, Kiemen und Augen | nicht immer treten alle Symptome gleichzeitig auf |




