Aktuelle Informationen für Teichwirtschaften: Liste KHV-unverdächtig zertifizierter Betriebe jetzt im Login-Bereich einsehbar
Die Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) bei Karpfen hat seit ihrem Erstnachweis in Sachsen im Jahr 2003 mehrjährig zu massiven, teilweise existenzbedrohenden Verlusten in betroffenen Teichwirtschaften geführt. Mit dem durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) erstmalig im Jahr 2006 aufgelegten KHV-Programm gelang über komplexe, z.T. überbetriebliche Sanierungskonzepte unter Einbeziehung der Teichwirtschaften, Veterinär- und Naturschutzbehörden die Zurückdrängung der KHV-I im Freistaat. Umfangreiche Gebiete im Freistaat waren seither KHV-unverdächtig oder konnten vor dem Eintrag des KHV geschützt werden.
Seit 2023 ist ein vermehrtes Auftreten der Virusinfektion in Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern zu beobachten. Diese Entwicklung ist Anlass, zur Vorbeugung – insbesondere Schärfung der betriebseigenen Biosicherheitsmaßnahmen - und Bekämpfung dieser Tierseuche zu informieren. Wichtige Hinweise zu Prophylaxe, Bekämpfung sowie förderrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Förderrichtlinie TWN/2023 und Fördermöglichkeiten für Prävention und Bekämpfung über die Förderrichtlinie AuF/2023 sind unter Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023) - Förderportal - sachsen.de abrufbar.
Die KHV-I wurde durch das EU-Tiergesundheitsrecht in die Seuchenkategorie E (meldepflichtig aber nicht bekämpfungspflichtig) eingestuft. Erhöhte Mortalitäten sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären zu lassen. KHV-Verdacht ist sobald als möglich der zuständigen Behörde (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt) zu melden.
Eine Folge der Einstufung der KHV-I in die Kategorie E ist auch, dass im öffentlich einsehbaren Aquakulturregister https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/Tierseuchen/aquakulturbetriebe-sn.html keine Informationen zum Gesundheitsstatus in Bezug auf KHV-I der Sächsischen Betriebe eingestellt sind. Hier finden sich lediglich Informationen zu Seuchen der Kategorie A und C, insbesondere die Angaben zu den Forellenseuchen VHS und IHN sind in Sachsen relevant.
Betriebe, die regelmäßig am KHV-Programm der TSK teilnehmen und seit mindestens zwei Jahren eine Mindestanzahl an Karpfen virologisch auf KHV untersuchen lassen, können vom FGD ein Zertifikat über ihre KHV-Unverdächtigkeit erhalten, wenn die Ergebnisse stets negativ waren. Das Zertifikat kann sich auch auf einzelne Betriebsteile oder seuchenhygienisch getrennte epidemiologische Einheiten beziehen.
Zusätzlich verpflichten sich die Betriebe, die Vorgaben aus dem KHV-Programm einzuhalten:
- regelmäßige klinische und labordiagnostische Untersuchungen auf KHV durch den FGD
- bei erhöhten Fischverlusten oder KHV-Verdacht unverzüglich LÜVA informieren
- Verluste durch den FGD abklären lassen
- Zukauf von Brut- und Satzfischen nur aus anderen KHV-unverdächtig zertifizierten Betrieben oder mindestens mit negativem PCR-KHV-Untersuchungsbefund des Bestandes
- gleiches gilt für zugekaufte Speisefische, wenn nicht eine konsequente seuchenhygienische Trennung erfolgt
- seuchenhygienische Grundsätze und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Zertifikat ausgestellt wurde, werden die Betriebe mit ihrem Einverständnis in eine Liste aufgenommen. Diese ist für die bei der TSK gemeldeten Fischhalter einsehbar, wenn sie sich auf www.tsk-sachsen.de mit ihrer TSK-Nummer und ihrem Passwort einloggen.
Darüber hinaus ermöglicht die Teilnahme am aktuellen KHV-Programm (bitte Link zum KHV-Programm einfügen) dem Teichwirt umfangreiche Beratung zu Prophylaxe und Bekämpfung sowie Untersuchungen auf KHV und ist zwingende Voraussetzung für die Beantragung von etwaigen Tierverlustbeihilfen.