EHV-Programm (Equine Herpes-Virus-Infektion)

Die Herpesvirusinfektion ist eine hoch ansteckende Erkrankung und in der Pferdepopulation weit verbreitet.


Das Ziel des Programms ist, die freiwillige geschlossene Impfung von Pferdebeständen in Sachsen zu fördern. Damit soll erreicht werden, dass 1) das Virus in den Pferdebeständen Sachsens kontrolliert bzw. zurückgedrängt wird, 2) Pferdehaltern die Entscheidung für die Impfung erleichtert wird 3) und damit ein entscheidender Beitrag zur Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung in den sächsischen Pferdebeständen geleistet wird.



Höhe der Beihilfe

Impfstoff (Zuschuss):

Höhe

  • 2 mal 7,00 EUR für die Grundimmunisierung (2 Impfungen gemäß Angaben des Impfstoffherstellers)

und

  • 7,00 EUR für jede weitere Impfung (im Abstand von 6 Monaten) pro Jahr

in Abhängigkeit der Bestätigung der Durchführung durch den Tierarzt.

Voraussetzungen

  • alle Pferde des Bestandes müssen bei der TSK gemeldet sein
  • für den Bestand liegt ein EHV-Impfplan gemäß dem EHV-Programm vor
  • die ordnungsgemäß durchgeführte Impfung aller Pferde wird vom Tierarzt auf dem Beihilfeantrag bestätigt
  • in Beständen mit Pferden mehrerer Tierhalter stellt der benannte Verantwortliche im Auftrag aller Tierhalter den Antrag auf Beihilfe

näheres Verfahren

Die Aufwendungen für die Durchführung der Impfungen gemäß Impfplan sind vom Tierarzt dem Tierhalter in Rechnung zu stellen. Der Tierhalter oder benannte Verantwortliche beantragt die Beihilfe unter Angabe der Lebensnummern der Pferde für die Impfungen mit dem Antragsformular „Beihilfeantrag - Equine Herpesvirusinfektion - zur Prophylaxe und Bekämpfung der Equinen Herpesvirusinfektion bei Pferden“ bei der TSK. Der Tierarzt erhält einen Beihilfebonus zur Einlösung bei der TSK.

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die TSK.


Voraussetzungen

Der Pferdegesundheitsdienst (PGD) muss einbezogen und der Impfplan eingehalten werden.


Antrag

 Beihilfeantrag EHV-Impfung

 Impfplan (elektronisch ausfüllbar - PDF-Formular)

Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

Beihilfeantrag stellen

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