EIA-Programm (Equine infektiöse Anämie)

Ein mit dem Virus infiziertes Pferd ist lebenslang Virusträger.


Die Equine Infektiöse Anämie (EIA) ist eine bei der OIE meldepflichtige und in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche. Ein mit dem Virus infiziertes Pferd ist lebenslang Virusträger und somit potentieller Infektionsherd für andere Pferde. Dabei kann das infizierte Pferd bis zu mehreren Jahren symptomlos bleiben, bevor die Krankheit ausbricht und stets tödlich endet. In Deutschland sind entsprechend der Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 04.10.2010 Pferde mit nachgewiesenen Antikörpern gegen das EIA-Virus mit amtlicher Anordnung zu töten.

Das Virus der EIA wird durch blutsaugende Insekten (Bremsen, Wadenstecher) übertragen. In Europa existieren z. B. in Italien und Rumänien endemische Gebiete mit mehr als 100 EIA-Fällen pro Jahr. In den vergangenen Jahren sind mehrere EIA-Fälle im Zusammenhang mit teilweise illegalem Verbringen von Pferden aus Rumänien nach Deutschland aufgetreten. So wurden 2010 in Deutschland 26 Ausbrüche registriert. In Sachsen trat der letzte Ausbruch im Jahr 2006 auf, wobei alle 3 Pferde des Bestandes mit dem EIA-Virus infiziert waren. Im gleichen Jahr mussten in Thüringen aus 7 betroffenen Beständen 21 Pferde infolge einer EIA-Infektion getötet werden, wobei nur 5 davon klinische Symptome zeigten. Die Diagnostik der EIA erfolgt über den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen das EIA-Virus mittels ELISA sowie Coggins-Test. Es besteht die Gefahr, dass infizierte Pferde bereits in der sächsischen Pferdepopulation vorhanden sind, durch illegalen Handel weitere infizierte Pferde nach Sachsen gelangen und zusätzlich eine Übertragung des EIA-Virus durch ansteigende Insektenpopulationen infolge von Klimaveränderungen begünstigt wird. Deshalb ist es zum Schutz der sächsischen Pferdepopulation wichtig, infizierte Pferde frühzeitig zu erkennen und somit eine Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.



Höhe der Beihilfe

Untersuchung von Blutproben

Höhe

In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ für maximal eine Untersuchung pro bei der TSK gemeldetem Pferd und Jahr.   

näheres Verfahren

Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 2 SächsAGTierGesG die TSK.


Voraussetzungen

Der Pferdegesundheitsdienst (PGD) muss ggf. einbezogen werden.


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