Die Salmonellose ist eine durch Bakterien der Gattung Salmonella verursachte Infektionskrankheit
Die Salmonellose ist eine durch Bakterien der Gattung Salmonella verursachte Infektionskrankheit, die bei Tieren und Menschen vorkommt und zu den bedeutendsten Zoonosen zählt. Übertragen wird sie meist über kontaminiertes Futter, Wasser, Einstreu oder direkten Tierkontakt. Problematisch sind Dauerausscheider, die den Erreger verbreiten, ohne selbst Symptome zu zeigen. Besonders gefährdet sind Jungtiere, geschwächte Tiere und Hochleistungskühe. Symptome bei Rindern sind Fieber, Durchfall, Appetitlosigkeit, Abmagerung, Milchrückgang und mitunter Sepsis. Schwere Verläufe führen zu Tierverlusten, wirtschaftlichen Schäden und erfordern eine gezielte Sanierung. Andere Tiere, wie Pferde und kleine Wiederkäuer können mit unterschiedlicher klinischer Ausprägung der Infektionskrankheit ebenfalls betroffen sein. In Deutschland verursachen die Serovare von Typhimurium var. copenhagen rund 50 % der Ausbrüche bei Rindern, Dublin etwa 25 %. Eine Infektion des Menschen über Rinderprodukte ist selten, Rohmilch kann jedoch ein Risiko für empfindliche Personen darstellen. Bei Schafen stellt S. Enterica sp. diarizonae den häufigsten Erreger dar und verursacht klinische Symptome bei dieser Tierart. Bei Pferden werden in Sachsen überwiegend S. Typhimurium sowie S. Enteritidis im Zusammenhang mit klinischen Erkrankungen und Todesfällen diagnostiziert.
Höhe der Beihilfe
Untersuchung (Zuschuss):
Höhe
50 % der Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ
Voraussetzung
Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Heranziehung des Tiergesundheitsdienstes (TGD) durch den Tierhalter oder den bestandsbetreuenden Tierarzt im Auftrag des Tierhalters und Einhaltung des betrieblichen Maßnahmenplans gemäß Salmonellose- Programm
näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA Sachsen zu verwenden. Der Tierhalter stellt einen Antrag (Antragsformular: „Beihilfeantrag-Salmonellose- zur Bekämpfung der Salmonellose bei Rindern, Schafen, Ziegen und Pferde“) unter Angabe seiner TSK- Nummer und Einsendung der Kopien der Rechnungen an die TSK. Der Tierarzt erhält einen Beihilfebonus zur Einlösung bei der TSK.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die TSK.
Antrag
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".