Früherkennungsprogramm

Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.


Um Tierseuchen zu erkennen und die Verbreitung ggf. vorhandener Seuchenerreger zu verhindern ist es notwendig, gezielte Maßnahmen zu ergreifen.

Dabei kommt der Eigenverantwortung des Tierhalters gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law-AHL) eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen seiner Eigenverantwortung besteht die Pflicht, Krankheitsgeschehen diagnostisch abklären zu lassen.

Entscheidend ist die frühzeitige Erkennung von Seuchen im Tierbestand, um durch schnelles Handeln die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern. Dabei bietet die zielgerichtete Diagnostik am lebenden Tier, insbesondere bei dem Bestand betreffenden Erkrankungsgeschehen, einen erheblichen zeitlichen Vorteil, um durch geeignete Maßnahmen die Ausbreitung im und/ oder aus dem Bestand rechtzeitig zu verhindern.



Höhe der Beihilfe

Früherkennung

Höhe

In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ

Voraussetzungen

Die Untersuchungen erfolgen auf Empfehlung des zuständigen Tiergesundheitsdienstes nach Absprache mit dem Tierhalter.

näheres Verfahren

Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.

Kostentragung

Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Agrarsektor an der LUA trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen und gemäß § 32 Abs. 2 bzw. 3 SächsAGTierGesG die TSK.

Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Agrarsektor hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA in Rechnung gestellt. Dieser Eigenanteil kann als De-minimis Beihilfe bzw. für Tierhalter die nicht als Unternehmen im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung bei der TSK beantragt werden (siehe De-minimis-Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse).


Voraussetzungen

Der Rindergesundheitsdienst (RGD) muss einbezogen werden.


Antrag

 De-minimis-Beihilfeantrag

 Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen

Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

Beihilfeantrag stellen