Diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.
Das Ziel besteht darin, frühzeitig am lebenden Tier diagnostische Maßnahmen zur Erkennung von Tierseuchen und Tierkrankheiten einzuleiten. Insbesondere die Erkrankung von mehreren Tieren einer Stalleinheit innerhalb eines kurzen Zeitraums legt den Verdacht auf eine infektiöse Bestandsproblematik nahe, die schnellstmöglich abzuklären ist. Die fachliche Kompetenz des Tiergesundheitsdienstes soll einerseits die zielgerichtete Probenentnahme und andererseits die Erarbeitung von Prophylaxe- und Behandlungsmaßnahmen auf der Basis der erhobenen Untersuchungsergebnisse gewährleisten.
Höhe der Beihilfe
Früherkennung
Höhe
In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ
Voraussetzungen
Die Untersuchungen erfolgen auf Empfehlung des zuständigen Tiergesundheitsdienstes nach Absprache mit dem Tierhalter.
näheres Verfahren
Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Agrarsektor an der LUA trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen und gemäß § 32 Abs. 2 bzw. 3 SächsAGTierGesG die TSK.
Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 der Beihilfesatzung für den Agrarsektor hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA in Rechnung gestellt. Dieser Eigenanteil kann als De-minimis Beihilfe bzw. für Tierhalter die nicht als Unternehmen im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung bei der TSK beantragt werden (siehe De-minimis-Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse).
Voraussetzungen
Der Rindergesundheitsdienst (RGD) muss einbezogen werden.
Antrag
Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".