Beihilfe für Untersuchungen auf Leukose im Rahmen der Überwachung zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die Enzootische Leukose der Rinder
Höhe der Beihilfe
Untersuchungen von Milch- und Blutproben:
Höhe
In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ
Voraussetzung
Es handelt sich um Untersuchungen an der LUA zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ eines Mitgliedstaates oder Zonen von Mitgliedstaaten in Bezug auf die Enzootische Leukose der Rinder gemäß der Anweisung zur Untersuchungspflicht im Freistaat Sachsen bzw. im Rahmen amtstierärztlich angeordneter Abklärungsuntersuchungen aufgrund fraglicher oder positiver Leukosebefunde.
näheres Verfahren
Die Proben werden von der LUA aus dem vorliegenden Probenmaterial zur Überwachung der Rinderseuchen IBR / IPV bzw. BVD gezogen (Probennachnutzung).
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 29 Nr. 1 SächsAGTierGesG der Freistaat Sachsen.
Voraussetzungen
Es muss sich um Untersuchungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 (ABl. L 84 vom 31.03.2016, S.1) i.d.g.F. i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 (ABl. L 174 vom 03.06.2020, S. 211) i.d.g.F. i.V.m. dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Überwachung der Rinderseuchen IBR/IPV, Brucellose der Rinder, Leukose der Rinder (EBL), Bovine Virus Diarrhoe (BVD) zur Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" in Sachsen i.d.g.F. und der dazu erlassenen Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen i.d.g.F. handeln.