Hinweise zur Probenentnahme von Kotproben zur Paratuberkuloseuntersuchung

Die Untersuchung von Kotproben zur Diagnostik von Paratuberkulose werden von der Sächsischen Tierseuchenkasse mit Beihilfen unterstützt. Grundlage ist hierfür der Abschluss eines betrieblichen Paratuberkuloseprogramm oder die Absprache mit dem Rindergesundheitsdienst im Vorfeld. Einzelproben von klinisch kranken Tieren mit Symptomen, die für Paratuberkulose sprechen (Abmagerung und therapieresistenter Durchfall bei gutem Appetit), können auch ohne Absprache eingeschickt werden. Die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bittet, diese Proben mit einem Untersuchungsantrag aus HI-Tier einzuschicken und die dafür vorgesehenen Becher mit Barcode zu verwenden. Nähere Informationen finden Sie hierzu auf der nachfolgenden Internetseite der LUA („Hinweise zum Untersuchungsauftrag  Paratuberkulose für barcodierte Probengefäße“)


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