Bovine Virus Diarrhoe (BVD) – Aktuelles zur Überwachung der Freiheit

Umstellung der Überwachung von der Ohrstanzdiagnostik zur serologischen Überwachung in Blut- bzw. Milchproben.


Mit der Anerkennung des Freistaat Sachsen als „BVD freies Gebiet“ im Februar 2022 und dem Impfverbot seit April 2021 kann die Kontrolle der BVD– Freiheit von der Ohrstanzdiagnostik auf eine serologische Überwachung in Milch- oder Blutproben umgestellt werden.

Mit der Ohrstanzdiagnostik wird das BVD-Virus detektiert. Das dient v.a. dazu, bei neugeborenen Kälbern die sogenannten PI – Tiere (persistent infiziert) zu entdecken. Werden tragende Rinder bis zum 150. Trächtigkeitstag mit dem BVD-Virus angesteckt, wird das Virus vom Kalb nicht als fremd erkannt und es bleibt ein Leben lang (persistent) infiziert. Diese Kälber scheiden bereits mit der Geburt sehr viel Virus aus und verursachen eine starke Verbreitung des Virus in der Herde.

Um die Entstehung dieser PI-Tiere zu verhindern und damit eine Freiheit von BVD zu erreichen, wurde in vielen sächsischen Rinderbetrieben prophylaktisch geimpft. Durch die Impfung entwickelten die Tiere Impfantikörper.

In der serologischen Untersuchung werden Antikörper nachgewiesen. Eine Unterscheidung zwischen Impfantikörper oder Antikörper nach einer Infektion ist jedoch nicht möglich.

Das erschwert jetzt den Umstieg auf ein serologisches Überwachungsverfahren.

Mit der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen „Überwachung der Aufrechterhaltung des Status "frei von Boviner Virus Diarrhoe (BVD)"/ Umstellung auf die serologische Überwachung der sächsischen Rinderbestände – Phase 1“ vom 30. Juni 2023 ist ein freiwilliges Verfahren zur Umstellung der Überwachungsuntersuchungen von der Ohrstanzdiagnostik auf die serologische BVD-Untersuchung eingeführt worden. Dieses Verfahren soll in zwei Stufen ablaufen. In der ersten Stufe wird gemeinsam mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) das Untersuchungsverfahren für Ihren Betrieb zur Erfassung des serologischen Herdenstatus festgelegt. Wichtig ist, dass alle Rinder mit einem ungewissen serologischen Status – zum Beispiel durch zugekaufte Rinder, die eventuell gegen BVD geimpft wurden - vorher untersucht werden. Die Ergebnisse werden alle einzeltierbezogen in der Datenbank HI-Tier erfasst.

Je nach Produktionsrichtung und Herdenmanagement kann im Jahr der Umstellungsphase der serologische Herdenstatus in vierteljährlichen Stichproben in der Milch oder im Blut untersucht werden. In ungeimpften Mutterkuhherden kann dafür die jährliche Blutuntersuchung zur BHV 1 - Überwachung genutzt werden. Welches konkrete Untersuchungsverfahren in Ihrem Betrieb angewandt werden kann, wird seitens des LÜVA geregelt.

Im Jahr der Umstellung muss verpflichtend die Ohrstanzdiagnostik aller neugeborener Kälber parallel weitergeführt werden. Wenn mit Ablauf des Jahres unter Beachtung eventuell vorhandener serologisch positiver Tiere ein stabil negativer Herdenstatus erfasst wurde, kann das LÜVA die Umstellung auf eine serologische Überwachung genehmigen.

Das Verfahren der zweiten Stufe befindet sich aktuell in Abstimmung und wird Ihnen ebenfalls von den zuständigen Behörden und an dieser Stelle bekannt gegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen LÜVA.

 Antrag zur Untersuchung von Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen - Untersuchung von Milchproben auf AK gegen BVD

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