Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (Bluetongue disease)

Seit Herbst 2023 breitet sich ein neuer Serotyp (BTV-3) der Blauzungenkrankheit aus. Zuerst wurde er in den Niederlanden nachgewiesen. Inzwischen sind alle deutschen Bundesländer betroffen, bzw. haben den Status „frei von BTV“ aufgegeben.


Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Insekten übertragene Viruserkrankung von Haus- und Wildwiederkäuern. Der Erreger ist ein Orbivirus aus der Familie Reoviridae, es gibt 24 klassische, bekämpfungswürdige Serotypen (BTV-1 bis BTV-24), sowie mindestens 8 weitere atypische Serotypen.


Wie erfolgt die Ansteckung?

Die Ansteckung erfolgt durch den Stich kleiner, mit dem Virus infizierter Stechmücken (Gnitzen-Culicoides spp.). Beim Saugakt nimmt die Gnitze mit Viren verseuchtes Blut auf, das Virus vermehrt sich in der Gnitze und wird beim nächsten Stechakt auf ein neues Tier übertragen. Die Gnitze kann das Virus über sehr weite Strecken transportieren. Eine Übertragung durch direkten Kontakt zwischen Tieren ohne Insekten erfolgt nicht. Die Blauzungenkrankheit ist keine Zoonose und kann nicht vom Tier auf den Menschen übertragen werden.


Welche Symptome treten bei der Blauzungenkrankheit auf?

Nur bei Tieren, die sehr krank sind, wird die Zunge blau. Andere typische Symptome sind:

Schafe:

  • hohes Fieber
  • übermäßiger Speichelfluss
  • Schwellung des Kopfes, einschließlich Zunge und Lippen
  • Schmerzen und Entzündung des Kronsaums (Lahmheit)
  • Teilnahmslosigkeit
  • Stehen mit rundem Rücken, um die Schmerzen in den Beinen zu lindern
  • Milchrückgang
  • Todesfälle

Ziegen:

  • Fieber
  • Milchrückgang

Rinder:

  • Fieber
  • Milchrückgang
  • Entzündung Zitzenhaut und Schleimhäute (Augenlieder, Maul, Genitalien)
  • Speicheln und Nasenausfluss
  • Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum

Schafe sind von der Krankheit besonders betroffen. Infektionen bei anderen Tieren wie Rindern und Ziegen verlaufen oft mit weniger schweren Symptomen.

 


Wie können wir die Tiere schützen?

Tiere können durch Impfung geschützt werden. Die Impfempfehlung der StIKo Vet am Friedrich-Loeffler-Institut zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 finden Sie hier  https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/

Die Anwendung von drei inaktivierten, serotypspezifischen BTV-3-Impfstoffen wurde durch das Bundesministerium gestattet. Die Gestattung gilt zunächst bis Anfang Dezember 2024.

Die Modalitäten der Impfung sowie die Auswahl der impffähigen Tiere sind zwischen Tierhalter und dem praktizierenden Hoftierarzt abzustimmen. Detaillierte Informationen zu den gestatteten Impfstoffen finden Sie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts.

Die Impfung bietet keinen 100prozentigen Schutz vor der Erkrankung – aber die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Erkrankungen insgesamt milder verlaufen und weniger Todesfälle auftreten. Die Impfung kann ihre Schutzwirkung nur entfalten, wenn sie rechtzeitig vor der Infektion mit dem Feldvirus erfolgt ist und durch das geimpfte Tier eine Immunität aufgebaut werden konnte. Voraussetzung ist ein guter „Grundgesundheitszustand“ der Tiere. Eine starke Verwurmung mindert die Widerstandskraft auch bei geimpften Tieren. Insektizide können zusätzlich eingesetzt werden, um die Population von Culicoides und ihre Beißraten zu begrenzen und somit das Risiko einer nachfolgenden Übertragung des Blauzungenvirus zu senken. 

Das vom Verwaltungsrat der Sächsischen Tierseuchenkasse beschlossene BTV-Programm vom 07.08.2024 beinhaltet eine Beihilfe von 1,00 Euro pro Impfung für Schafe und soll rückwirkend zum 07.06.2024 in Kraft treten, damit tatsächlich alle Schafhalter die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Beihilfe erhalten, die im Jahr 2024 gegen BTV-3 impfen oder bereits seit 7. Juni 2024 geimpft haben. Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2024, da finanzielle Zusagen über 2024 hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden konnten.


Was ist noch zu beachten?

Jede Impfung ist innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung durch den Tierarzt in HIT einzutragen. Bei Rindern erfolgt die Eingabe der Impfung einzeltierbezogen, bei Schafen bestandsbezogen. Eine HIT-Anleitung finden Sie hier: https://www.hi-tier.de/HitCom/hilfe/impfungreg.asp


Wo finde ich weiterführende Informationen?

Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelle-informationen-zur-blauzungenkrankheit/


Wie kann ich die Beihilfe beantragen? (Tierart Schaf)

Sobald die formalrechtlichen Voraussetzungen für das Beihilfeverfahren umgesetzt sind, finden Sie den Beihilfeantrag hier. Die Umsetzung über ein digitales Antragsverfahren ist vorgesehen. Der Antrag zur Beihilfe sollte unmittelbar nach der Impfung gestellt werden. Dafür ist die Rechnung des Tierarztes vorzulegen, aus welcher die konkrete Bezeichnung des Impfstoffes sowie die Anzahl der immunisierten Schafe hervorgeht.


Bitte beachten:

Aus gegebenen Anlass soll auch im Hinblick der sich ähnelnden klinischen Symptome einer BT-Infektionen auf aktuell auftretende IBR/IPV-Infektionen hingewiesen werden:

Seit Jahresbeginn sind vermehrt BHV-1 Ausbrüche im Kreis Borken (NRW) zu verzeichnen. Deshalb wurde Mitte des Jahres ein erweitertes Monitoring-Programm in allen rinderhaltenden Betrieben in fünf Gemeinden des Nordkreises des Landkreises Borken durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind weitere BHV-1 Infektionen in verschiedenen rinderhaltenden Betrieben, in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus festgestellt worden.

Die aktuellen Ausbrüche der Bovinen Herpesvirus-1 (BHV1)-Infektion im Kreis Borken stellen eine ernstzunehmende Bedrohung auch für die heimische Rinderhaltung dar. Diese Viruserkrankung kann bei Rindern eine Vielzahl von Symptomen hervorrufen, von leichten Atemwegserkrankungen bis hin zu schweren, oft tödlichen Verlaufsformen.

Besonders herausfordernd ist die Tatsache, dass das klinische Bild einer BHV1-Infektion, insbesondere in der akuten Form, große Ähnlichkeiten zur Blauzungenkrankheit aufweist. Beide Erkrankungen können Fieber, verminderte Milchleistung, Fressunlust und Entzündungen der Schleimhäute im Maul- und Nasenbereich verursachen. Diese Überlappung der Symptome erschwert eine schnelle und sichere Diagnose, was wiederum zu einer verzögerten Einleitung entsprechender Maßnahmen führen kann.

Die im Beitrag enthaltenen Bilder zeigen typische Symptome aktueller Fälle der Blauzungenkrankheit bei Rindern in Sachsen (Veränderungen an Flotzmaul und Nasenschleimhaut) (Fotos: Sächsische Tierseuchenkasse)

Die aktuellen BHV1-Ausbrüche unterstreichen die Bedeutung einer konsequenten Tiergesundheitsprophylaxe. Durch eine enge Zusammenarbeit von Landwirten, Tierärzten und Behörden kann das Risiko einer weiteren Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche minimiert werden. Entsprechende Allgemeinverfügungen und daraus folgende Restriktionen hinsichtlich Tierkontakt und Handel sind dringend zu beachten.

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