Paratuberkulose-Programm, Neuerungen in der Überwachung der Betriebe

Das Paratuberkulose-Programm der Tierseuchenkasse existiert seit 2002. Wurden zu Beginn serologische Stichproben untersucht und klinisch auffällige Tiere abgeklärt, so kamen über die Jahre viele diagnostische Untersuchungen dazu.

Stand 03.12.2024


So kann der Tierhalter momentan eine auf seinen Betrieb zugeschnittene Diagnostik nutzen um seine Herde zu kontrollieren, überwachen oder zu sanieren. Allen bei der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) gemeldeten Rinderhaltern steht entsprechend des Paratuberkulose-Programms die serologische Herdendiagnostik (Blut oder Milch, Pkt.1) und die Abklärung klinisch auffälliger Tiere (Blut oder Kot) zur Verfügung. Darüber hinaus kann der Betrieb nach Abschluss eines betrieblichen Sanierungsprogramms mit dem Rindergesundheitsdienst der TSK die Untersuchung aller Kühe über Kotproben (Pkt. 2) bzw. nach Erlangung der Unverdächtigkeit deren Überwachung (Pkt. 3) durchführen. Alle diese Untersuchungen werden mit Beihilfen entsprechend Beihilfesatzung der TSK unterstützt (https://www.tsk-sachsen.de/tiergesundheitsdienste/rindergesundheit/beihilfenleistungenrinder/314-paratuberkulose). Ab 2023 hat sich die Überwachung unverdächtiger Milchviehbestände verändert, ab 2025 wird sich im Zuge der Änderung der BHV1- und BVD-Überwachung im Freistaat Sachsen auch die serologische Herdendiagnostik ändern.


1. Serologische Herdenuntersuchung

Für die Überwachung der Paratuberkulose im Betrieb sind weiterhin Einzelproben aller Kühe notwendig. Die Probenentnahme und -untersuchung muss deshalb entkoppelt von der BHV1-Untersuchung, die nur noch stichprobenweise nötig ist, erfolgen. Die Kosten für die Probenentnahme wird von Ihnen getragen, für die Untersuchung an der LUA können Sie für einen Teil der Kosten eine Beihilfe bei der TSK beantragen.

1.1 Milchviehbestände

Nötig sind weiterhin Milchproben aller melkenden Tiere. Die Einsendung hierzu kann über zwei Wege erfolgen. Wenn Sie weiter die komfortable Möglichkeit der Untersuchung aus den MLP-Proben nutzen wollen, fallen Kosten für die Weiterleitung der Probengefäße zur LUA und zurück sowie deren Reinigung an, die Ihnen vom LKV in Rechnung gestellt werden. Über Ihren Wunsch zur Teilnahme am Programm müssen sie den Rindergesundheitsdienst informieren, der die Daten dann an den LKV weiterleitet. Alternativ dazu ist es möglich, die Milchproben selbst zu nehmen (Milchröhrchen für Serologie, Leergutbestellung über Tel. 0351 81440) und wie andere Proben über den Kurier an die LUA zu senden.

1.2 Mutterkuhbestände

Hierzu ist eine Untersuchung aller Tiere über 24 Monate im Blut erforderlich. Es werden Serumblutröhrchen und ein aus HIT generierter Untersuchungsantrag verwendet. Sollte eine Stichprobenuntersuchung auf BHV1 und/oder BVD notwendig sein, kann diese einbezogen und um die erforderlichen Paratuberkulose-Blutproben erweitert werden.


2. Kotuntersuchung

Kotuntersuchungen erfolgen in Programmbetrieben bei allen Tieren über 24 Monate. In Betrieben, die Einzeltiere wegen klinischer Auffälligkeiten (Abmagerung, therapieresistenter Durchfall) abklären wollen, können ebenfalls Kotproben entnommen werden. Dafür sind Kotbecher mit Barcode zu verwenden und der Untersuchungsantrag mittels HIT zu generieren. Eine Anleitung hierzu finden Sie auf der Internetseite der Landesuntersuchungsanstalt. (https://www.lua.sachsen.de/untersuchungsauftrage-und-informationen-3992.html)


3. Überwachung der Unverdächtigkeit

Bestände, die 3 Jahre in Folge alle Tiere über 24 Monaten mit negativen Ergebnissen im Kot untersucht haben, erlangen die Unverdächtigkeit (entsprechend Bundesempfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern, BAnz AT 01.08.2014 B1). Die Überwachung in den Folgejahren ist weniger aufwändig als in der Anerkennungsphase und abhängig von der Produktionsrichtung. Bei ausschließlich negativen Ergebnissen erhalten Sie vom Rindergesundheitsdienst eine jeweils aktuelle Urkunde zur Paratuberkulose-Unverdächtigkeit.

3.1 Mutterkuhbestände

Die Untersuchung von Einzelkotproben erfolgt bei allen Tieren über 30 Monate im Abstand von zwei Jahren. Im „Zwischenjahr“ werden Sammelkotproben und Sockentupfer durch den Rindergesundheitsdienst entnommen.

3.2 Milchviehbestände

Die Überwachung der Paratuberkulose-Unverdächtigkeit kann genauso wie bei Mutterkuhbeständen erfolgen. Insbesondere für kleinere Betriebe, bei denen nur wenige Einzelkotproben zu entnehmen sind, ist dies meist das Mittel der Wahl. Alternativ dazu kann die Überwachung durch eine Kombination aus Serologie und Umgebungsproben erfolgen, wobei die Untersuchungsintervalle wesentlich kürzer sind, um mit gleicher Sicherheit die Unverdächtigkeit zu gewährleisten. Dazu werden 4mal jährlich MLP-Milchproben zur serologischen Untersuchung an die LUA weitergeleitet und der Rindergesundheitsdienst entnimmt 4mal jährlich Sammelkotproben und Sockentupfer.

 


Sollten Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie bitte den Rindergesundheitsdienst: René Pützschel (Tel. 0171 4836074) oder Dr. Mandy Schmidt (Tel. 0170 2836753)

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