Die Rinderseuchenüberwachung wird in Sachsen neugestaltet.
Für folgende die Tierseuchenerreger gibt es 2025 neu gestaltete Überwachungsprogramme:
- Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) der infektiösen bovinen Rhinotracheitis (IBR) und infektiösen pustulösen Vulvovaginitis (IPV),
- Bovine Virus Diarrhoe (BVD),
- Brucellose der Rinder und
- Rinderleukose (EBL).
Sachsen ist bei allen vier Seuchen amtlich anerkannt frei. Das Ziel des neuen Überwachungsprogrammes ist es,
- einerseits die Erregerfreiheit gegenüber der Europäischen Kommission (KOM) nachzuweisen und damit den Seuchenstatus „frei“ aufrecht zu erhalten
- andererseits die Früherkennung einer Einschleppung der Seuchen in die Rinderpopulation von Sachsen sicherzustellen.
Derzeit werden in Sachsen noch alle Rinderbestände flächendeckend untersucht und überwacht. Ab Januar 2025 wird es je nach Tierseuche nur noch ein Stichprobenverfahren geben. Die Laboruntersuchungen realisiert dabei wie bisher die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA).
1. Infektiösen bovinen Rhinotracheitis (IBR) und infektiösen pustulösen Vulvovaginitis (IPV)
Die IBR/ IPV der Rinder wird durch den Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) verursacht. Sachsen hat diese hochkontagiöse Rinderseuche erfolgreich getilgt. Der letzte Ausbruch war hier 2016. In Deutschland sind immer wieder aktive Infektionsgeschehen zu verzeichnen, zuletzt in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Das Risiko, den Virus einzuschleppen, besteht v. a. durch den Handel mit Rindern aus Gebieten, die keinen „freien“ Seuchenstatus aufweisen.
Für die Überwachung in Sachsen ab 2025 werden in den Milchbetrieben zwei milchserologische Stichproben pro Jahr untersucht werden. Bei Betrieben mit weniger als 120 Milchkühen können Tankmilchproben genutzt werden. In den größeren Milchviehanlagen sind Einzelmilchproben in einer großen Stichprobe von 59 Tieren und einer kleinen Stichprobe von 14 Tieren untersuchen zu lassen. Die Milchviehhalter, welche an der Prüfung der Rinder auf Gesundheit und Robustheit (GERO) des sächsischen Landeskontrollverbandes e. V. (LKV) teilnehmen, können kostenneutral das GERO - Probeverfahren zur Überwachung nutzen.
Außer den o. g. Milchviehbetrieben müssen in Sachsen jährlich zusätzlich nur noch weitere 740 rinderhaltende Betriebe untersucht werden. Die Zahl der zu kontrollierenden Betriebe wird anteilsmäßig auf die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) werden dann risiko- und zufalls-basiert die zu überwachenden Rinderhaltungen auswählen. Je nach Produktionstyp und Risiko wird das entsprechende Überwachungsverfahren durch das zuständige LÜVA festgelegt. Die ausgewählten Mutterkuhhaltungen sind z. B. einmal jährlich in einer Stichprobe bis zu maximal 29 Tieren mittels Blutprobe zu untersuchen.
2. Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
Grundsätzlich kann die Überwachung im Ohrstanzverfahren durch die Rinderhalter weiter fortgeführt werden. Eine Umstellung auf eine serologische Stichprobenüberwachung der BVD ist v. a. für die Milchviehbetriebe mit keinen bzw. nur wenigen ehemaligen Impf-tieren interessant. Voraussetzung dafür ist die Erhebung des serologischen Herdenstatus in der sog. Phase I der Umstellung. In dieser Phase I werden 12 Monate lang die Ohrstanzüberwachung und die serologische Überwachung parallel durchgeführt. Nachdem ein stabiler serologisch-negativer Herdenstatus nachgewiesen wurde, kann der Rinderhalter aus der Ohrstanzüberwachung aussteigen.
Die milchserologische Überwachung der BVD in diesen Milchviehbetrieben erfolgt über vier Stichproben im Jahr. Die erste Stichprobe umfasst 59 Tiere, die restlichen drei Stich-proben umfassen je 14 Tiere. Für kleinere Milchviehbetriebe mit maximal 120 Milchkühen kann die Tankmilch zur Überwachung genutzt werden. Die großen Milchviehhaltungen sind über Einzelmilchstichproben zu überwachen. Es können auch hier die Proben aus der GERO-Prüfung des Sächsischen Landeskontrollverbandes (LKV) kostenneutral genutzt werden.
Andere Rinderhaltungen, welche Interesse am Umstieg auf eine reine serologische Überwachung der Bestände haben, können dies ebenfalls nach Vorgaben des zuständigen LÜVA durchführen. Dann wären Mutterkuhhaltungen in einem jährlichen Stichprobenverfahren bis zu maximal 29 Tieren blutserologisch zu untersuchen. Voraussetzung ist ebenfalls die Erhebung eines stabilen serologisch-negativen Herdenstatus in der Phase I.
3. Brucellose der Rinder und Rinderleukose
Für diese Rinderseuchen ist keine separate Probennahme in den sächsischen Rinder-betrieben notwendig. Die LUA zieht zufallsbasiert über das ganze Jahr verteilt Stichproben aus dem vorliegenden Probenmaterial.
Fazit
Sachsen kann auf eine erfolgreiche Bekämpfung von BDV, BHV1 bzw. IBR/IPV, Brucellose und Leukose der Rinder zurückblicken. Nun gilt es, weiterhin wachsam zu sein und sorgfältig die Herden vor einem Neueintrag zu schützen. Die größten Risikofaktoren sind:
- Betriebe mit hohem Tierverkehr (ausgenommen sind innerbetriebliche Umstellungen in einem geschlossenen Betriebssystem)
- Aufnahme von Rindern aus anderen Ländern ohne einen gesicherten freien Tierseuchenstatus
- Betriebe mit hohem Transport- und Personenverkehr
- Betriebe mit unzureichendem Hygienemanagement und mangelnder Biosicherheit
- Zusammentreffen von Rindern unterschiedlicher Herkunft auf Sammelstellen, Auktionen und Ausstellungen
Ansprechpartner für detaillierte Informationen ist Ihr zuständiges LÜVA. Die Kontaktdaten finden Sie unter:
https://www.gesunde.sachsen.de/anschriften-der-lebensmittelueberwachungs-und-veterinaeraemter-5508.html
(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)