Im Januar 2025 wurde in Brandenburg ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) bestätigt – die erste derartige Meldung in Deutschland seit Jahrzehnten. Gleichzeitig wird seit Anfang März aus Ungarn und der Slowakei ein dynamisches Infektionsgeschehen gemeldet, das ein deutlich erhöhtes Einschleppungsrisiko für benachbarte Regionen bedeutet. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, bestehende Biosicherheitsmaßnahmen in Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinehaltungen zu überprüfen und bei Bedarf umgehend zu verschärfen.
Was ist MKS und warum ist sie so gefährlich?
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hoch ansteckende, als Kategorie-A-Seuche eingestufte Tierkrankheit, die vor allem Wiederkäuer und Schweine betrifft. Verursacht wird sie durch das Maul- und Klauenseuche-Virus (FMDV) aus der Familie der Picornaviridae. Für den Menschen ist das Virus nahezu ungefährlich, doch die wirtschaftlichen Folgen eines Ausbruchs sind erheblich: Produktionsverluste, Handelsrestriktionen, Bestandsräumungen und hohe Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen sind die Folge.
In den letzten Jahren traten größere Ausbrüche zuletzt 2001 und 2007 im Vereinigten Königreich auf – mit wirtschaftlichen Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe.
Klinische Symptome von MKS:
- Bläschen und Erosionen im Maul, an Klauen, Eutern und Zitzen
- Fieber, Lahmheit, Futterverweigerung
- Rückgang der Milchleistung
- Schwäche und erhöhte Sterblichkeit bei Jungtieren
Übertragung:
- Direkt: über Speichel, Milch, Kot, Harn
- Indirekt: über kontaminierte Kleidung, Gerätschaften, Fahrzeuge
- Luft: das Virus kann sich bei feuchtem, kühlem Klima über viele Kilometer verbreiten
Es existieren sieben immunologisch unterschiedliche Serotypen (A, O, C, SAT1–SAT3, Asia1); eine Impfung gegen einen Serotyp schützt nicht vor den anderen.
Behandlungsmöglichkeiten gibt es nicht, und eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten.
Biosicherheit als Schlüssel zur Prävention
Das Auftreten von MKS in Brandenburg und benachbarten Ländern verdeutlicht, wie wichtig Biosicherheit als erste Verteidigungslinie ist. Die folgenden Maßnahmen sind jetzt besonders relevant:
- Strikte Quarantäne im Seuchenfall
- Vermeidung unnötiger Tiertransporte
- Trennung von Haus- und Wildtieren
- Konsequente Reinigung und Desinfektion von Ställen, Fahrzeugen und Geräten
- Zugangskontrollen für betriebsfremde Personen
Hilfreiche Informationen finden Sie im Merkblatt „Biosicherheitsmaßnahmen in Rinderbetrieben“ der Sächsischen Tierseuchenkasse:
Merkblatt "Biosicherheit in Rinderbetrieben"
Rechtliche Grundlage: EU-Tiergesundheitsrecht
Die Verordnung (EU) 2016/429 verpflichtet Tierhalter ausdrücklich zur Eigenverantwortung in Sachen Biosicherheit:
- Artikel 10: „Der Tierhalter hat geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen.“
- Artikel 11: „Der Tierhalter muss sich mit Biosicherheitsmaßnahmen vertraut machen und sich Kenntnisse über Tierseuchen aneignen.“
Diese Pflichten sind regelmäßig Gegenstand von Betriebskontrollen durch das Veterinäramt.
NEU: Risikoampel Rind – das Online-Tool zur Betriebsbewertung
Als praktische Hilfe für Tierhalter wurde durch die Universität Vechta und ein Expertengremium (u. a. mit Beteiligung des Rindergesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse) die „Risikoampel Rind“ entwickelt.
Mit diesem Tool können Tierhalter:
- Betriebsspezifische Schwachstellen erkennen
- Eine dokumentierte Bewertung ihrer Biosicherheitsmaßnahmen erhalten
- Eine To-do-Liste mit konkreten Empfehlungen generieren
Die Anwendung erfolgt anonym, es erfolgt keine zentrale Speicherung der Daten. Alternativ steht auch eine Excel-Version für die Offline-Nutzung bereit.
Ansprechpartner: Der
Rindergesundheitsdienst hilft weiter
In allen Fragen zur Biosicherheit, Seuchenvorbeugung und betrieblicher Prävention steht Ihnen der Rindergesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung zu setzen – insbesondere im aktuellen Seuchengeschehen.