Q-Fieber-Programm

Das Q-Fieber (Coxiellose) ist eine Infektionskrankheit, die von dem Bakterium Coxiella burnetii hervorgerufen wird.


Bei Rindern, Schafen und Ziegen können verschiedene Krankheitserscheinungen verursacht werden. Die allgemeinen Krankheitssymptome sind meistens gering ausgeprägt, allerdings können vermehrt Fruchtbarkeitsstörungen und Aborte auftreten. Als Reservoir für diesen Erreger gelten die infizierten Wiederkäuer selbst, die den Erreger während der Geburt oder des Abortes in großen Mengen ausscheiden. Darüber hinaus können auch Milch, Kot und Harn infizierter Tiere erregerhaltig sein. Ein weiteres Reservoir für die Coxiellen sind infizierte Zecken; diese Naturherde erschweren die Bekämpfung der Coxiellose unter bestimmten Haltungsbedingungen. Die Bedeutung des Q-Fiebers bei Wiederkäuern ergibt sich insbesondere auch daraus, dass Coxiella burnetii ein Zoonoseerreger ist, der beim Menschen grippeähnliche Erkrankungen mit teilweise schwerem Verlauf, Lungenentzündungen und weiteren Komplikationen verursachen kann. Die Übertragung erfolgt in erster Linie aerogen über Aerosole oder über infizierten Staub. Daraus resultiert eine erhöhte Gefährdung für Landwirte, Schäfer, Tierärzte oder andere Berufsgruppen mit Kontakt zu infizierten Wiederkäuern. Es wurden jedoch auch Infektionen von anderen Personen beschrieben, die entlang von Triebwegen von Schafen ihren Ausgang nahmen. Die Diagnostik erfolgt einerseits über die Untersuchung von Abortmaterial, Eihäuten oder Totgeburten und Verendungen, bei der der direkte Nachweis des Erregers im Vordergrund steht. Der Erreger kann jedoch auch aus anderen geeigneten Substraten nachgewiesen werden, z.B. Lochialsekrete, Zervixtupferproben oder Staubproben. Hinweise auf das Vorliegen der Infektion können auch durch blutserologische Untersuchungen nach dem Feststellen eines Abortes erlangt werden. Diese diagnostischen Möglichkeiten sind in Sachsen im Rahmen des Programms zur Abklärung von Aborten bereits seit vielen Jahren verankert und durch die Leistungssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse geregelt. Gezielte serologische Stichprobenuntersuchungen können ebenfalls dazu dienen, einen Verdacht auf das Vorliegen der Infektion zu erhärten. Bei Nachweis der Infektion im Bestand sollten entsprechende Hygiene- und Managementmaßnahmen umgesetzt werden, um eine Weiterverbreitung einzudämmen. Mit der Zulassung eines Impfstoffes wird die Möglichkeit der Bekämpfung der Infektionskrankheit nunmehr erweitert



Höhe der Beihilfe

a. Impfstoff (Zuschuss)

Höhe

Beihilfe zur Impfung gegen die Q-Fieber-Infektion gemäß betrieblichem Bekämpfungsprogramm bis max. 80 % der jährlichen Kosten für den Impfstoff für einen Zeitraum von 3 Jahren

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Einhaltung des betrieblichen Q-Fieber- Programms unter Einbeziehung des Schaf- bzw. Ziegengesundheitsdienstes (SZGD) der TSK3 und die Verpflichtung des Tierhalters zur Impfung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren.

näheres Verfahren

Der Tierhalter stellt einen Antrag (Antragsformular „Beihilfeantrag -Q-Fieber- zur Bekämpfung der Q-Fieber-Infektion bei Rindern, Schafen und Ziegen“) unter Angabe seiner TSK-Nummer und Einsendung der Kopien der Rechnungen bei der TSK.

Der Tierarzt erhält einen Beihilfebonus zur Einlösung bei der TSK.

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die TSK.

b. diagnostische Untersuchungen zum direkten oder indirekten Nachweis des Erregers (Abortmaterial, Eihäute, Totgeburten, Verendungen, Blut):

Höhe

In Höhe der Gebühr gemäß SächsKVZ 

Voraussetzung

Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die vorherige Absprache mit dem Schaf- und Ziegengesundheitsdienst (SZGD) der TSK.

näheres Verfahren

Es ist das Untersuchungsauftragsformular der LUA zu verwenden.

Kostentragung

Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die TSK.


Voraussetzungen

Der Rindergesundheitsdienst (RGD) muss einbezogen und ggf. das betriebliche Impfprogramm eingehalten werden.


Antrag

 Beihilfeantrag Q-Fieber-Impfung

 Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen

Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".

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