Die Pseudotuberkulose ist eine bedeutende chronische, durch Bakterien hervorgerufene Infektionskrankheit der Ziegen und Schafe.
Der Erreger der Pseudotuberkulose ist Corynebacterium pseudotuberculosis. Infektionen mit diesem Erreger führen zu Abszessen oberflächlicher und tiefer Lymphknoten (verkäsende Lymphadenitis). Brechen die Abszesse auf, tritt massenhaft hochinfektiöser Eiter aus. Durch direkten Kontakt mit dem Eiter von Tier zu Tier sowie über Hautverletzungen (z. B. Schur, Hornstöße, Ohrkennzeichnung) oder über kontaminiertes Futter, Stalleinrichtungsgegenstände, Zäune und Klauenpflegewerkzeuge erfolgt die Infektion. Beim Lamm stellt zudem der Nabelstumpf eine Eintrittspforte für den Erreger dar. Der Erreger kann in der Umwelt Wochen bis Monate überlebensfähig bleiben. Hierin besteht ein hohes Infektionsrisiko für die restliche Herde. Es handelt sich um eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit.
Rechtsgrundlagen
Pseudotuberkuloseprogramm
Höhe der Beihilfe
Höhe
De-minimis-Beihilfe für die Untersuchungskosten an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide. Die Untersuchungskosten können von Tierhaltern, die nicht als Unternehmen (im Sinne des Beihilfenrechtes nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV) gelten (z.B. Hobbytierhalter) als Leistung in Abhängigkeit der vorgelegten Gebührenbescheide bei der Sächsischen Tierseuchenkasse beantragt werden.
Voraussetzungen
Die Untersuchungen erfolgen auf Empfehlung des Schaf- und Ziegengesundheitsdienstes nach Absprache mit dem Tierhalter.
näheres Verfahren
Für die Beantragung der De-minimis-Beihilfe bzw. der Leistung ist der „De-minimis-Beihilfe- und Leistungsantrag“ der Sächsischen Tierseuchenkasse zu verwenden.
Kostentragung
Die Kosten trägt gemäß § 32 Abs. 3 SächsAGTierGesG die Sächsische Tierseuchenkasse.
Voraussetzungen
Der Schaf- und Ziegengesundheitsdienst (SZGD) muss einbezogen werden.
Antrag
Antrag zur Untersuchung für Probenmaterial an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Die Beihilfe kann auch über Ihren persönlichen Zugang im "WebTSK" direkt online beantragt werden. Klicken Sie dazu nach erfolgreichem Login auf den Button "Beihilfe beantragen".